Corona-Virus und Arbeitsschutz
Das Corona-Virus stellt Arbeitgeber vor immensen Herausforderungen. Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten und welche Fürsorgepflichten gelten gegenüber Arbeitnehmern? Wie kann man im Unternehmen mit der Corona-Pandemie umgehen?
Corona-Arbeitsschutzverordnung und Arbeitsschutzstandard
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung endete zum 2. Februar 2023. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt, in den Betrieben und Verwaltungen auch nach dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weiterhin bewährte Schutzmaßnahmen umzusetzen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren. Das BMAS hat hierzu Fragen & Antworten zum Betrieblichen Infektionsschutz zusammengefasst.
Mehr zu betrieblichen Corona-Tests finden Sie auf unserer Seite "Corona-Impfungen / Corona-Tests"
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Das BMAS hat im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Informationen zusammengestellt, wie Unternehmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter während Corona schützen können.