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Informationen für Hersteller und Händler von Schnelltests, Hygieneprodukten und medizinischer Schutzausrüstung

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© Yevhenii Orlov / Getty Images

 

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 An dieser Stelle sammeln wir Informationen für Hersteller von Hygieneprodukten und medizinischen Schutzausrüstungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

Informationen für Hersteller, Importeure und Händler zu Schutzmasken

Derzeit werden verschiedene Typen von Masken zur Bedeckung von Mund und Nase genutzt.
Sie finden hier Informationen zu den verschiedenen Masken und zugrundeliegenden EU-Richtlinien sowie Normen (PDF-Datei, 675 KB).

Allgemeine Informationsquellen und Beratungsangebote

 

Erster europäischer Standard zu Alltagsmasken

Europäisches Normungskomitee veröffentlicht CEN Workshop Agreement.

Das Europäische Komitee für Normung, CEN, hat einen ersten Standard für nicht-medizinische Alltagsmasken für Verbraucher als CEN Workshop Agreement (CWA) veröffentlicht. Das „CWA 17553:2020 - Community face coverings - Guide to minimum requirements, methods of testing and use“ legt Mindestanforderungen für deren Design, Herstellung und Leistungsbewertung fest. CEN hat die Vereinbarung auf Bitte der Europäischen Kommission erarbeitet.

Gemeinsam gegen COVID-19

Alltagsmasken sind in Europa Teil der meisten nationalen Strategien, um die pandemiebedingten Einschränkungen schrittweise aufzuheben. Europaweit einheitliche Sicherheitsstandards können dazu beizutragen, die COVID-19-Pandemie länderübergreifend einzudämmen. „Das CWA unterstützt insbesondere Hersteller, die ihre Produktion auf nicht-medizinische Alltagsmasken umgestellt haben oder auf diesem Gebiet tätig sein wollen. Sie erhalten damit schnell und unkompliziert Hilfestellung zu den wichtigsten Anforderungen an solche Masken“, sagt Elisabeth Beck, Leiterin der Gruppe Gesundheit bei DIN. Das Dokument enthält zudem einen Anhang mit praktischen Hinweisen zur richtigen Handhabung und Reinigung der Masken.

Der Standard wurde aufgrund der Dringlichkeit ausnahmsweise in einem beschleunigten Verfahren erstellt. Voraussichtlich wird das Dokument im Folgenden in den herkömmlichen Normungsprozess überführt und weiter konkretisiert. DIN freut sich über Anmerkungen und Kommentare zum Dokument. Wer an einem künftigen Normprojekt mitwirken möchte, ist ebenfalls eingeladen, sich unter corona@din.de an DIN zu wenden.

Verantwortlich für die Erarbeitung des Standards war das französische Normungsinstitut AFNOR, zahlreiche europäische Experten brachten ihr Fachwissen und vorhandene nationale Leitlinien mit ein. Das CWA 17553:2020 steht kostenlos unter www.cencenelec.eu zum Download bereit.

DIN entsendet Experten in CEN-Gremien

CEN erarbeitet Normen auf europäischer Ebene, Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von 34 europäischen Ländern, darunter DIN. DIN entsendet Experten zur deutschen Interessensvertretung in die Gremien bei CEN und bietet Vertretern aus Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft so Zugang zur europäischen Normung. Etwa 85 Prozent aller Norm-Projekte haben heute einen europäischen oder internationalen Hintergrund. Europäische Normen (EN) und andere von CEN übernommene Dokumente werden in den Ländern der CEN-Mitglieder anerkannt.

Kostenlose Normen in der Corona-Pandemie

Angesichts der Corona-Pandemie stellt DIN Normen für medizinische Ausrüstung als Teil eines umfassenden Angebots bis auf Weiteres kostenfrei bereit. Mit den dort erhältlichen kostenlosen Normen unterstützt DIN Unternehmen und andere Organisationen dabei, ihre aktuellen Herausforderungen in der Corona-Krise zu meistern sowie Produktionsumstellungen auf dringend benötigte medizinische Ausrüstung zu bewältigen. Der Einsatz von Normen kann dazu beitragen, die Sicherheit medizinischer Geräte und persönlicher Schutzausrüstung sicherzustellen und Herstellern bei der Produktion praktische Hilfestellung zu geben.

Die Norm 17553_2020 finden Sie unter ftp.cencenelec.eu als PDF-Dokument zum Download.

Quelle: DIN e.V.

 

Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt Informationen zum Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz (www.baua.de) bereit. Darunter befinden sich diverse FAQ-Listen wie z. B. Antworten zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von filtrierenden Halbmasken/Atemschutzmasken und weiterer persönlicher Schutzausrüstung.

 

Kostenlose Beratung für kleine Unternehmen und Start-Ups durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) möchte schnell und unbürokratisch alle Akteure unterstützen, die an Produkten oder Therapien im Zusammenhang mit Covid-19 arbeiten. Solche Projekte werden mit höchster Priorität behandelt. Das Beratungsangebot des BfArM richtet sich dabei auch ausdrücklich an kleine Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Start-Ups. Um das Potential möglicher Entwicklungen voll ausschöpfen zu können.
 
Daher sind die folgenden Angebote des BfArM im Kontext von COVID-19 derzeit kostenlos:

  • wissenschaftliche Beratungsverfahren zu Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Anträge auf Genehmigung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Anträge auf Sonderzulassung von Medizinprodukten nach § 11 Abs. 1 MPG

Mit diesem Angebot leistet das BfArM gezielt Unterstützung und regulatorische Hilfestellung, damit der Bevölkerung potentiell erfolgversprechende Therapien und Produkte so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden können.

 

Online-Angebot der FAU „Initiativen, die helfen“

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat das Online Angebot „Initiativen, die helfen“ gestartet. Mit dabei sind zum Beispiel zwei Projekte, in denen unterschiedliche Disziplinen zusammenarbeiten, um Schutzbrillen und Atemmasken für medizinische Einrichtungen herzustellen:

  • Prof. Dr. Dirk Schubert etwa hat ein einfaches Verfahren entwickelt, wie er und sein Team am Lehrstuhl für Polymerwerkstoffe Atemschutzmasken aus Meltblown-Filtervlies herstellen können. Klinika oder medizinische Einrichtungen der FAU, die keinen Nachschub an Masken mehr bekommen, könnten auf dieses Produkt ausweichen. Mehr dazu unter www.fau.de/2020/04/news/alternative-atemmasken.
  • Zudem haben sich Lehrstühle und Einrichtungen der FAU mit der Landesforschungseinrichtung NMF GmbH zusammengetan, um dringend benötigte Schutzbrillen für das medizinische Fachpersonal am Universitätsklinikum Erlangen herzustellen. Mehr dazu unter www.fau.de/2020/04/news/schutzbrillen-fuer-das-uni-klinikum-erlangen.
 

Orientierungshilfe der EU-Kommission zur Produktion von medizinischen Geräten und Materialien

Die EU-Kommission gibt Herstellern medizinischer Ausrüstung Orientierungshilfe: Damit Unternehmen die Produktion von grundlegenden medizinischen Geräten und Materialien rasch steigern können, hat die EU-Kommission drei Produktionsleitlinien veröffentlicht (https://ec.europa.eu).

 

EU-Kommission will MDR-Geltungsbeginn um ein Jahr verschieben

Die EU-Kommission will den MDR-Geltungsbeginn um ein Jahr aussetzen. Das hat die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides am 25. März 2020 bekannt gegeben. Ein entsprechender Vorschlag werde derzeit erarbeitet und soll Anfang April vorgelegt werden. Diesem Vorschlag müssten dann EU-Parlament und Rat noch zustimmen.

Um alle Kapazitäten auf die Bekämpfung des Coronavirus zu konzentrieren, plant die Europäische Kommission, die EU-MDR um ein Jahr zu verschieben. Inmitten der Corona-Krise erscheint das auf den ersten Blick wie eine gute Nachricht. Alle MDR-gebeutelten Medizinproduktehersteller dürfen aufatmen. Dabei hatte sich im Vorfeld abgezeichnet, dass der 25. Mai 2020 nicht als Termin für das Ende der Übergangsfrist zu halten sein wird, ist doch die Liste ungeklärter Fragen und Verfahren noch zu lang.

 

Corona: Konkretisierungen des Arbeitsschutzstandards

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich einen Corona-Arbeitsschutzstandard vorgelegt. Hierzu nehmen die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger aktuell Konkretisierungen vor.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dazu eine Übersicht der Konkretisierungen geordnet nach Branchen veröffentlicht. Hierzu sind regelmäßige Aktualisierungen vorgesehen.

Die Übersicht finden Sie auf der Website der DGUV (dguv.de).

Informationen zu Schnelltests

 

Hinweise für Hersteller von Antigentests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung (Laien-Tests)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Möglichkeit, das Inverkehrbringen von Medizinprodukten, die kein reguläres Konformitätsbewertungsverfahren zur CE-Kennzeichnung durchlaufen haben, ausnahmsweise in Deutschland befristet zu erlauben, wenn dies im Interesse des Gesundheitsschutzes liegt. Dies kann dann der Fall sein, wenn eine alternativlose Bedarfssituation vorliegt, der entsprechend dringende medizinische Bedarf also nicht anderweitig gedeckt und insofern aus Sicht des Gesundheitsschutzes der Abschluss eines regulären Konformitätsbewertungsverfahrens für das Medizinprodukt nicht abgewartet werden kann. Grundlage für eine entsprechende Sonderzulassung ist § 7 Abs. 1 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und Art. 59 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) bzw. bei In-vitro-Diagnostika §11 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG).

Hinweise bei in-vitro-diagnostischen Tests zur Eigenanwendung durch Laien

Im Falle einer Antragstellung auf Sonderzulassung für einen in-vitro-diagnostischen Test zur Eigenanwendung durch Laien z.B. auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 muss der Antragsteller insbesondere Folgendes einreichen bzw. nachweisen:

  • Beschreibung des Produktes
  • Nachweis des Antrages für ein reguläres Konformitätsbewertungsverfahren bei einer europäischen benannten Stelle - sofern keine benannte Stelle den Antrag annimmt, eine Kopie der Ablehnung von mindestens 2 benannten Stellen
  • CE-Kennzeichnung des Produktes für professionelle Anwender
  • positive Evaluierung des Produktes für professionelle Anwender durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
  • Erfüllung der aktuellen Mindestkriterien des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)
  • für die Eigenanwendung vorgesehene Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache
  • Umverpackung des Produktes für die Eigenanwendung
  • Gebrauchstauglichkeitsstudie nach IEC 62366
  • Nachweis des Erfüllens der speziell für die Laienanwendung spezifizierten Grundlegenden Anforderungen aus Anhang I Nr. 7 der RL 98/79/EG
  • aktuelle Risikoanalyse, bitte dabei die Risiken, die sich aus der Eigenanwendung ergeben, in der eingereichten Kopie hervorheben

Das BfArM behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens weitere Dokumente und Informationen einzufordern. Schriftliche Anfragen zu möglichen Anträgen auf Sonderzulassung senden Sie bitte an mp-sonderzulassung@bfarm.de, telefonisch Nachfragen dazu unter 0228 / 99307-5325.

Weitere Informationen zur Sonderzulassung von "Laien-Schnelltest" finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):

Liste der zugelassenen "Laien-Schnelltest"
www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html

Angaben zur Aufnahme von Antigen-Tests auf SARS-CoV-2-Viren in die Liste des BfArM
www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medizinprodukte/Formblatt_Aufnahme_Antigentests_SARS-CoV-2.html

Anlage zum Antrag auf Sonderzulassung gem. § 11 Abs. 1 des Medizinproduktegesetzes bzw. Art. 59 der Verordnung (EU) 2017/745 im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie
www.bfarm.de/DE/Service/Presse/Themendossiers/Coronavirus/Anlagen/Anlage_zur_Sonderzulassung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

FAQ-Liste
www.bfarm.de/DE/Service/Presse/Themendossiers/Coronavirus/_node.html

Link zur Testverordnung vom 27. Januar 2021:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Coronavirus-TestV_BAnz_27.01.2021_V2.pdf

Spezielle Informationen zu den Schutzausrüstungen (z. B. Masken, Desinfektionsmittel)

 

Matching-Plattform Schutzausrüstung (MAPS) des BMWi 

Am 5. November ist die Matching-Plattform Schutzausrüstung (MAPS) des BMWi  an den Start gegangen und stellt Unternehmen, öffentlichen Stellen und weiteren Einrichtungen verlässliche Informationen zum Bezug von zertifizierten Masken und Meltblown-Vliesstoff zur Verfügung.

Unter anderem enthält die Plattform Informationen zu den Herstellern von zertifizierten Masken, ihrem Produktangebot, Preisen sowie Lieferbedingungen. Nutzer der Plattform können die Unternehmen und ihr Produktportfolio nach verschiedenen Kriterien filtern und Hersteller direkt kontaktieren. Hersteller von zertifizierten Masken und Meltblown-Vlies können sich bei MAPS jederzeit registrieren.

Voraussetzung für die Aufnahme in die Plattform ist, dass die Produkte die Marktzugangsvoraussetzungen für den Europäischen Markt erfüllen und die EU-Standards für Medizinprodukte bzw. für persönliche Schutzausrüstung einhalten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmwi.de.

 

Neubekanntmachung der Richtlinie für die Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer Schutzausrüstung

Das Förderprogramm gibt zusätzliche Innovationsanreize für Unternehmen in Deutschland entlang der gesamten Wertschöpfungskette für die Produktion von Schutzausrüstung sowie Logistik, Reinigung und Recycling. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden. 

Gefördert werden Forschungs- und Technologienentwicklungsvorhaben zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich innovativer Schutzausrüstung (persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/24 (PSA-VO) sowie medizinische Schutzausrüstung gem. der Verordnung (EU) 2017/745 (MedProdVO)) entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen wie z.B. Reinigung. Die Vorhaben können in Form von einzelbetrieblichen Projekten oder im Verbund von mindestens zwei Verbundpartnern (Verbundprojekte) durchgeführt werden. Einer der Verbundpartner ist der Koordinator.

Das Programm adressiert insbesondere folgende Förderschwerpunkte:

  • Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit,
  • Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche,
  • Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen,
  • Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS)
  • Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren.
  • Mit dieser Fördermaßnahme sollen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche und wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt und gestärkt werden.

Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft angemessen beteiligen. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen.

Insgesamt stehen für den Zeitraum bis 2025 163 Millionen Euro an Fördervolumen zur Verfügung. 

Die Ausschreibungsrunde des Förderprogramms endet am 31. Dezember 2021.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/innovative-schutzausruestung.html

 

Förderprogramm Innovative Schutzausrüstung Neubekanntmachung der Förderrichtlinie

Ziel der Richtlinie des Förderprogramms für Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung (Innovative Schutzausrüstung) ist es, Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit bei der Produktion von Schutzausrüstung zu setzen. Dies umfasst persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/24 (PSA-VO) sowie medizinische Schutzausrüstung gem. der Verordnung (EU) 2017/745 (MedProdVO). Dabei wird die gesamte Wertschöpfungskette angesprochen. Die Förderung soll dazu beitragen die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland und somit die Sicherung der Versorgung von Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu leisten. Mit dieser Fördermaßnahme sollen insbesondere Anstrengungen von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) in Forschung und Entwicklung sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt und gestärkt werden.

Informationen und Bekanntmachung finden Sie unter www.bmwi.de.

 

DIN stellt Normen für medizinische Ausrüstung bis auf Weiteres kostenlos bereit

Das DIN hat eine Reihe von europäischen und internationalen Normen für Schutzausrüstungen, aber auch Qualitätsmanagementsysteme und Risikomanagement sowie Sicherheit und Resilienz in der aktuellen Version veröffentlicht. Die Normen für medizinische Ausrüstung beschreiben insbesondere wesentliche Anforderungen an Filtermasken, medizinische Handschuhe und Schutzkleidung sowie Anästhesie und Beatmung.

Die kostenlosen Sonderausgaben der Normen können direkt über den Beuth Verlag bestellt werden: https://www.beuth.de/de/sonderausgaben-normen-medizinische-ausruestung

 

Antworten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von Atemschutzmasken

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) hat Antworten zur Verwendung und zum Inverkehrbringen von Atemschutzmasken und weiterer persönlicher Schutzausrüstung (www.baua.de) veröffentlicht.

 

EU organisiert gemeinsame Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung vor dem Hintergrund des Corona-Virus

Am 24. März 2020 hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass der gemeinsame Ankauf der EU von persönlichen Schutzausrüstungen wie Schutzmasken, Handschuhen und Schutzbrillen (PSA) vor dem Abschluss steht. Dieses Vorgehen der EU auf dem Weltmarkt geht auf eine gemeinsame europäische Beschaffungsinitiative zurück und soll die EU-Mitgliedsstaaten bei der Eindämmung des Corona-Virus unterstützen.

Gegenstand der gemeinsamen Beschaffung sind Masken des Typs 2 und 3, Handschuhe, Schutzbrillen, Gesichtsschutz, chirurgische Masken und Schutzanzüge. Die EU-Kommission erwartet nach einigen Angaben, dass die beschafften Artikel zeitnah für die EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden können. Auch Deutschland hat sich an der gemeinsamen Beschaffungsaktion beteiligt.

Der DIHK informiert die IHKs, sobald weitere Informationen zum Zugang zu den Materialien vorliegen.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie unter ec.europa.eu.

 

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien für Produktion sicherer medizinischer Ausrüstung

Die Europäische Kommission hat am 31. März 2020 Leitlinien veröffentlicht, um die Produktion von Handdesinfektionsmitteln sowie persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zu erhöhen und dabei einheitliche Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Die Leitlinien richten sich an Hersteller wie Marktaufsichtsbehörden gleichermaßen.

Konkret betreffen die Leitlinien drei Bereiche:

  • Produktion von Masken und anderer persönlicher Schutzausrüstung (personal protective equipment, PPE, zu deutsch PSA)
  • Handreiniger und Handdesinfektionsmittel
  • 3D-Druck im Zusammenhang mit dem Coronavirus-Ausbruch.

Die Leitlinien ergänzen die Empfehlung der Kommission vom 13. März 2020 über Konformitätsbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren im Kontext der COVID-19-Bedrohung sowie über die frei zur Verfügung gestellten europäischen Standards für medizinische Ausrüstung (s. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 20. März 2020).

Die Dokumente sind derzeit nur auf Englisch verfügbar, sollen aber fortlaufend von den Kommissionsdienststellen aktualisiert und ergänzt werden. Sie bieten Antworten auf die häufigsten Fragen:

  1. Conformity assessment procedures for protective equipment

    Diese Leitlinien helfen den Herstellern bei der Bewertung der geltenden rechtlichen und technischen Anforderungen vor der Einfuhr neuer Produkte in die EU oder der Inbetriebnahme von neuen oder der Umstellung bestehender Produktionsanlagen für die Herstellung von Schutzausrüstung wie Masken, Handschuhe und OP-Kittel.

  2. Guidance on the applicable legislation for leave-on hand cleaners and hand disinfectants (gel, solution, etc.)

    Diese Leitlinien sollen den Wirtschaftsakteuren, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen, über den geltenden Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von hydro-alkoholischem Gel in der EU und die damit verbundenen Ansprüche informieren.

  3. Conformity assessment procedures for 3D printing and 3D printed products to be used in a medical context for COVID-19

    Diese Leitlinien geben Hinweise auf das Konformitätsbewertungsverfahren für den 3D-Druck und 3D-Druckerzeugnisse für den medizinischen Gebrauch. Zudem kündigte die EU-Kommission an, in den kommenden Tagen Leitlinien für Medizinprodukte zu veröffentlichen.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie unter ec.europa.eu, die PDF-Version der Pressemitteilung können Sie hier herunterladen.

 

Herstellung von Desinfektionsmitteln: Kontrollen reduziert

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) teilt mit, dass bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln bestimmte Verstöße bis zum 31. August 2020 nicht geahndet werden. Dies betrifft offenbar die Kennzeichnungspflicht, sowie – bei unterlassener Unterweisung – fehlende Transportdokumente oder Bezettelungen.

Aus dem Wortlaut der Mitteilung des BMVI:

Soweit Hygieneprodukte (z. B. Desinfektionsmittel) und medizinische Produkte, die als Gefahrgut der Verpackungsgruppen II und III klassifiziert sind und zur Versorgung im Rahmen der Corona-Pandemie gemäß der Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR befördert werden und hierbei die nachstehenden aufgeführten Verstöße vorliegen, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieser Verstöße als Ordnungswidrigkeiten (§ 47 Absatz 1 des OWiG):

 

  1. Die in der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 Spalte 3 ADR angegebenen Mengen werden überschritten, jedoch werden je Beförderungseinheit nicht mehr als 500 Liter/kg gefährliche Güter befördert.
  2. Die nach Abschnitt 5.4.1 in Verbindung mit Unterabschnitt 8.1.2.1 Buchstabe a ADR vorgeschriebenen Papiere werden nicht mitgeführt.
  3. Eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 in Verbindung mit Abschnitt 8.2.3 ADR ist nicht erfolgt.
  4. Die nach Gefahrstoffrecht gekennzeichneten Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen werden ohne ihre Außenverpackung befördert und das Versandstück ist nicht nach Kapitel 5.2 ADR gekennzeichnet und bezettelt.
 

ECHA erleichtert Herstellung von Desinfektionsmitteln vor dem Hintergrund des Corona-Virus

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat weitere Informationen bekannt gegeben, um Unternehmen bei der Herstellung und Vermarktung von Desinfektionsmitteln zu unterstützen.
Neben der Empfehlung für Unternehmen, sich auf Artikel 55 der EU-Verordnung über Biozidprodukte (zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen von den Standardanforderungen der Verordnung für die Zulassung von Produkten zum beschleunigten Markzugang bei zuständiger nationaler Behörde, wenn Desinfektionsmittel bereits einen zugelassenen Wirkstoff enthalten) zu berufen, stellt die ECHA drei Listen mit Informationen zur Verfügung, um Unternehmen die Informationssuche zu erleichtern:

 

  • Biozidwirkstoffe, die für ihre Verwendung in Desinfektionsmitteln zugelassen oder überprüft werden,
  • Desinfektionsmittel, die nach der Biozidprodukteverordnung (BPR) zugelassen sind und
  • Desinfektionsmittel, die nach den nationalen Regelungen in Spanien, den Niederlanden und der Schweiz zugelassen sind.

Darüber hinaus teilt die ECHA mit, dass sie eine neue Webseite zu COVID-19 eingerichtet hat, um regelmäßig Informationen über Unterstützungsmaßnahmen der ECHA zur Verfügung zu stellen.

Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie unter echa.europa.eu.

 

Herstellung von Desinfektionsmitteln: BAuA veröffentlicht ausnahmsweise Musteretiketten

Um die Einhaltung der Anforderungen der CLP-Verordnung (Kennzeichnung/Etikettierung) für Unternehmen hinsichtlich der Herstellung von Desinfektionsmitteln zu erleichtern, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Musteretiketten veröffentlicht. Diese gelten allerdings ausschließlich für Desinfektionsmittel, die auf Basis der Allgemeinverfügung der BAuA aus dem April 2020 (coronabedingt befristete ausnahmsweise Zulassung gewisser Rezepturen zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln) hergestellt wurden, somit ebenfalls befristet und als Ausnahme.

Die Musteretiketten finden Sie auf der Website des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks.

Darüber hinaus hat die BAuA ein Dokument zur Hilfe für Unternehmen bei der Einstufung und Kennzeichnung von Händedesinfektionsmittel im Rahmen der Ausnahmezulassung aufgrund der Verbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (Allgemeintverfügung vom 9. April 2020) veröffentlicht.

Die Hilfestellung der BAuA finden Sie unter www.reach-clp-biozid-helpdesk.de.

Import/Export von Schutzausrüstungen

 

Medizinische Schutzausrüstung – deutsches Exportverbot aufgehoben

Das BMWi hat am 19. März 2020 das deutsche Exportverbot für Schutzausrüstungen aufgehoben. Verbringungen dieser Produkte innerhalb der EU sind damit wieder möglich. Die Ausfuhrgenehmigungspflicht für Exporte in Drittländer auf Grundlage der EU-Verordnung vom 14. März 2020 gilt weiter.

Das BMWi hat am 19. März 2020 das deutsche Exportverbot für medizinische Schutzausrüstungen aufgehoben (vgl. Anlage 1). Damit bestehen keine nationalen Ausfuhr- und Verbringungsverbote für medizinische Schutzausrüstung mehr. Verbringungen dieser Produkte innerhalb der EU sind damit wieder möglich.

Ungeachtet dessen bestehen seit 15. März 2020 unionsrechtliche Genehmigungspflichten für die Ausfuhr medizinischer Schutzausrüstung aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 der Kommission vom 14. März 2020 (vgl. Anlage 2). Nach Artikel 1 dieser Verordnung ist für die Ausfuhr der dort in Anhang I aufgeführten persönlichen Schutzausrüstung aus der Union unabhängig davon, ob diese Ausrüstung ihren Ursprung in der Union hat oder nicht, eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Ausgenommen sind ab 21.03. die EFTA- und eng mit der EU assoziierte Länder (vgl. PM der EU-Kommission). Darüber hinaus sind Ausfuhrgenehmigungen der Mitgliedstaaten möglich, wenn die Verfügbarkeit von Schutzausrüstung dadurch nicht gefährdet wird (vgl. EU-Guidelines zur Durchführungsverordnung).

Das bedeutet, dass für Ausfuhren dieser Produkte aus der EU eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erforderlich ist. Die Zollverwaltung hat am 19. März 2020 Hinweise zur Unterlagencodierung für persönliche Schutzausrüstungen in ATLAS veröffentlicht. Weitere Informationen zum Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung finden Sie auf der Internetseite des BAFA.

 
 
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