Förderung: Um- und Aufrüstung von Raumluftanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten
Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm zur corona-gerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gestartet.
Antragsberechtigt sind Länder und Kommunen, institutionelle Zuwendungsempfänger, Hochschulen, Träger von öffentlichen Einrichtungen sowie Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent von Bund, Ländern oder Kommunen finanziert werden.