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Parkplatzkonzept: Hinweise für Unternehmen

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Wichtiger Hinweis

Seit dem 3. April müssen Betriebe gemäß der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kein Hygienekonzept mehr erstellen.

Damit sind auch die für die Geschäfte oder Einrichtungen geltenden Rahmenkonzepte entfallen, die für viele Betriebe die Erstellung von Parkplatzkonzepten vorsahen. Die Informationen auf dieser Seite sind demnach veraltet und werden in Kürze entfernt.

Betreiber vieler Geschäfte oder Einrichtungen, die Parkplätze zur Verfügung stellen, müssen gemäß der für sie geltenden Rahmenkonzepte in der Regel ein Parkplatzkonzept ausarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Das Parkplatzkonzept ist eine Maßnahme des Infektionsschutzes. Es dient der Steuerung der Kundenfrequenz und der Vermeidung von Kontakten zwischen Kunden bzw. Gästen. Betreiber von Geschäften kommen damit ihrer Verpflichtung nach, durch geeignete Maßnahmen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden sicherzustellen.

Um dem Gebot des Infektionsschutzes zu genügen, sollte auf ein angemessenes Verhältnis zwischen der maximal zulässigen Zahl anwesender Kunden und zur Verfügung gestellter Parkplätze geachtet werden. Für Betriebe, die ab dem 27. April wieder öffnen dürfen, ergibt sich die maximal zulässige Zahl anwesender Kunden aus der Verkaufsfläche in Quadratmeter geteilt durch 20 (Beispiel: Verkaufsfläche 500 qm = maximal 25 Kunden).

Sofern die Anzahl der vorhandenen Parkplätze für die aktuelle Situation zu groß ist, sollten geeignete Maßnahmen zur Verknappung ergriffen werden. Für Betriebe, die Motorrad- oder Fahrradparkplätze zur Verfügung stellen, gelten die Maßnahmen analog.

PDF- und Word-Vorlagen für Parkplatzkonzepte

Als Unterstützung für unsere Mitgliedsunternehmen haben wir Vorlagen für Parkplatzkonzepte entworfen, die Sie hier herunterladen können.

Mögliche Maßnahmen zur Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Kunden

1. Verknappung der Parkplätze

    • a. Absperrungen
      • Bei nummerierten Parkplätzen (in Parkhäusern, auf Parkdecks) z. B. nur gerade Nummern nutzen à entsprechende Hinweisschilder
      • Jeden zweiten Parkplatz sperren (z. B. Hütchen, Absperrbänder, Klebestreifen am Boden, Hinweisschilder)
      • Umsetzung kann durch Parkplatzeinweiser erfolgen
      • Rein flächenmäßige Absperrung wäre kontraproduktiv (zu geringer Abstand der Fahrzeuge und somit Kunden beim Ein-/Aussteigen und Be-/Entladen)
    • b. Zufahrtsbegrenzungen
      • Durch Mitarbeiter/Security: nur so viele Fahrzeuge einfahren lassen, wie Kunden gestattet sind
      • Wartespuren einzeichnen, abmarkieren (Absperrbänder)

2. Weitere Möglichkeiten

  • Über eine maximal zulässige Parkdauer (Nachweis z. B. über Parkscheiben) kann die Verweildauer der Kunden evtl. reduziert werden.
  • Ggf. sollte eine Absprache mit Eigentümern benachbarter Parkplätze erfolgen.

Alle Maßnahmen müssen mit entsprechenden Hinweisschildern flankiert werden.

Sie haben weitere Ideen / Beispiele zur Erreichung der o. g. Ziele? Dann freuen wir uns über eine kurze Info an stefan.kastner@nuernberg.ihk.de.

Bereits eingereichte Beispiele:

 
 
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