Rahmenbedingungen für Gastronomie und Hotellerie
Ende der meisten Corona-Maßnahmen seit 3. April 2022
Am 3. April endeten in Bayern die bisherigen Corona-Maßnahmen. Das bayerische Kabinett hat am Dienstag, 29. März beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht weiter verlängert wird. Somit entfallen auch alle derzeit für Gastronomie, Hotellerie und touristische Dienstleister geltenden Einschränkungen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zur Wiedereröffnung der Wirtschaft.