Corona-Warn-App: Hinweise für Arbeitgeber und Unternehmen
Aufruf der IHK-Vollversammlung
Mit der Corona-Warn-App lassen sich Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App leistet somit einen wichtigen Beitrag bei der Eindämmung der Pandemie und bietet bei kommenden Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen zusätzliche Sicherheit.
Die Vollversammlung der IHK Nürnberg für Mittelfranken ruft daher alle Mitgliedsunternehmen und Partner dazu auf, sich für eine möglichst hohe Verbreitung der App bei Angestellten, Kunden und Partnern einzusetzen und für den Einsatz zu werben.
Die Corona-Warn-App der Bundesregierung steht als Angebot des Robert-Koch-Instituts seit dem 16. Juni zum Download zur Verfügung. Die Corona-Warn-App hilft, Infektionsketten schnell zu durchbrechen, indem sie das Smartphone zum Warnsystem macht. Die App informiert, wenn es zum Kontakt mit nachweislich Corona-positiv getesteten Personen gekommen ist.
Was bedeutet die Existenz der Corona-Warn-App für Unternehmen und Mitarbeiter? Darf der Arbeitgeber die Nutzung der App vorschreiben? Muss der Betriebsrat einer Nutzungspflicht zustimmen? Darf zu einer freiwilligen Nutzung der App aufgefordert werden? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier:
- Arbeitnehmer können nach Ansicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht nicht dazu verpflichtet werden, die Corona-Warn-App auf Diensthandys zu nutzen. Das gilt umso mehr, da die App nur zuverlässig arbeiten kann, wenn alle Kontakte mit Personen erfasst werden - auch außerhalb der Arbeitszeit. Zusätzlich zum Hygienekonzept zum Schutz der Belegschaft kann den Mitarbeitern die Installation der App dennoch empfohlen werden. (Hinweis: Wird Mitarbeitern die Nutzung empfohlen, sollten diese bei der Installation unterstützt werden, da momentan auch schädliche Apps mit ähnlichen Namen angeboten werden.)
- Der Hinweis "Erhöhtes Risiko" der App ist nicht gleichbedeutend mit einer Krankschreibung oder der Anordnung einer Quarantäne: Der Hinweis dient als Empfehlung für die Benutzer, sich mit einem Arzt oder dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen. Nur diese können die nötigen Tests durchführen, eine Krankschreibung ausstellen oder Quarantäne anordnen. Das Robert Koch-Institut hat in einer Handreichung an Ärzte außerdem darauf hingewiesen, dass bei einem Hinweis auf ein "erhöhtes Risiko" die Personen unabhängig von Symptomen oder Testergebnissen für 14 Tage nach der letzten Risiko-Begegnung ihre Kontakte zu anderen Menschen reduzieren sollten. Während Arbeitgeber also rechtlich nicht verpflichtet sind, Arbeitnehmer mit "erhöhtem Risiko" freizustellen, sollten sie zum Schutz von Belegschaft und Kunden dennoch Maßnahmen ergreifen - beispielsweise den betroffenen Mitarbeiter besonders isolieren, im Home-Office arbeiten lassen oder für einen Arzt-Besuche oder eine Quarantäne vorübergehend vom Dienst befreien.
- Die Nutzung der Corona-Warn-App darf von Inhabern von Geschäften oder Betreibern von Freizeit-, Sport- oder ähnlichen Einrichtungen aus mehreren Gründen nicht als Zutrittsvoraussetzung genutzt werden: Erstens hätten die Benutzer laut Bayerischem Landesamt für Datenschutzaufsicht in eine solche Verwendung datenschutzrechtlich nicht eingewilligt und eine andere Rechtsgrundlage bestehe ebenfalls nicht. Eine Einwilligung könne auch nicht beim Betreten eingeholt werden, weil keine Situation echter Freiwilligkeit bestünde. Zweitens gibt die App lediglich ein Risiko an und ist daher für sich allein keine geeignete Maßnahme, um Infektionen zu verhindern. Somit könnten Unternehmen kein berechtigtes Interesse geltend machen. Drittens würde eine solche Verwendung als Zutrittsvoraussetzung der in den Nutzungsbedingungen der App festgelegten Freiwilligkeit zuwiderlaufen. Unabhängig von diesen Punkten können Besucher nicht dazu verpflichtet werden, ihr Smartphone vorzuzeigen oder kontrollieren zu lassen, sodass die Nutzung nicht nachgewiesen werden könnte.
Externe Links
- FAQ-Seite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de)
- Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (www.lda.bayern.de)
- Corona-Warn-App als Pflicht für Mitarbeiter und Kunden (datenschutz-generator.de)
- Was Arbeitgeber zum Einsatz der Corona-Warn-App wissen müssen (www.haufe.de)
- Textvorlage für Arbeitgeber, die die Nutzung der Warn-App empfehlen möchten (hk2-corona-recht.de)