Gasbeschaffungsumlage / Gasspeicherumlage / Strukturierungs- und Regelenergieumlage
Gasbeschaffungsumlage
Um die von den hohen Preise an den Energiemärkten betroffenen Gasimporteure zu schützen, wollte die Bundesregierung die Kosten der Erdgas-Ersatzbeschaffung entlang der Lieferkette an alle Erdgasverbraucher in Form einer Gasbeschaffungsumlage weitergeben. Die umstrittene "Gasumlage" sollte ursprünglich am 01. Oktober 2022 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat jedoch am 29 September 2022 die Abschaffung der Gasumlage beschlossen.
Gasspeicherumlage
Seit dem 1. Oktober 2022 gilt eine neue Gasspeicherumlage. Ihre Höhe beträgt 0,59 Euro/MWh (= 0,059 ct/kWh) zzgl. Umsatzsteuer (Stand Januar 2023).
Die Gasspeicherumlage soll bis zum 1. April 2025 gezahlt werden und wird jeweils in Perioden von 6 Monaten festgesetzt (Ausnahmen sind die erste und letzte Umlageperiode). Die Höhe der Umlage in der nächsten Periode wird jeweils 6 Wochen vor Inkrafttreten verkündet.
Der Hintergrund für die Gasspeicherumlage liegt in den höheren Speicherkosten, die durch die Festlegung der Speichermindestfüllstände von 95 Prozent entstanden sind. Diese Kosten dürfen durch die beteiligten Firmen (Trading Hub Europe GmbH / THE GmbH), Erdgaslieferanten) an die Erdgasverbraucher weitergereicht werden.
Strukturierungs- und Regelenergieumlage
Ebenfalls seit 1. Oktober 2022 erhebt THE wieder die bereits bekannten Umlagen für die Strukturierung bei Standard-Lastprofil-Kunden (SLP-Kunden– jährliche Abrechnung) und für Regelenergie bei leistungsgemessenen Kunden (RLM-Kunden – monatliche Abrechnung):
- Regelenergieumlage für Gasverbraucher mit monatlicher Abrechnung (RLM-Verbraucher) 3,90 Euro/MWh (0,39 ct/kWh) zzgl. Umsatzsteuer
- Strukturierungsumlage für Gasverbraucher mit jährlicher Abrechnung (SLP-Verbraucher) 5,70 Euro/MWh (0,57 ct/kWh) zzgl. Umsatzsteuer
THE begründet die Festlegung der Umlagen u. a. mit dem insgesamt schwierigen Marktumfeld und dem prognostizierten Regelenergiebedarf.