Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung
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Die Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung sollen diesen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken entwirft daher auf Basis von Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BBIB) Ausbildungsregelungen gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Der Berufsbildungsausschuss der IHK verabschiedet dann diese sogenannten Fachpraktikerregelungen. Die Ausbildung in diesen Berufen erfolgt in besonderen Bildungseinrichtungen.

Produktnummer: 4.43 - Stand: 01.02.2019