Berufsbildungsausschuss
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Der Berufsbildungsausschuss (BBA) hat den Zweck, die Qualität der beruflichen Bildung sicherzustellen. Er kann z. B. Rechtsvorschriften erlassen, die die Durchführung der Berufsbildung regeln. Der Ausschuss muss daher in allen Sachfragen einbezogen werden, die dieses Thema betreffen. Dies ist im Berufsbildungsgesetz so geregelt.
Dort ist auch festgelegt , dass der Berufsbildungsausschuss zu gleichen Teilen aus je sechs Beauftragten der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite besteht. Weiterhin gehören dem Gremium sechs Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen an. Die Geschäftsführung für den BBA hat der Geschäftsbereich Berufsbildung.

Produktnummer: 4.50 - Stand: 01.03.2019