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Fachkräftesicherung

Stellungnahmen zur Unbedenklichkeit (öffentlich geförderte Beschäftigung - AGH und soziale Teilhabe nach SGB II)

 

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Janine Blacha

Janine Blacha

Fachbetreuerin Referat Regionale Wirtschafts- und Verkehrspolitik, Fachkräftesicherung Tel: +49 911 1335 1375
Dr. Udo Raab

Dr. Udo Raab

Leiter Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung, Leiter Referat Wirtschaftsentwicklung und Fachkräftesicherung Tel: +49 911 1335 1383

Um Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt einzubinden, gibt es Eingliederungsmaßnahmen. Offiziell heißen sie "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen", im Volksmund werden sie auch "Ein-Euro-Jobs" genannt. Hier verrichten die Beteiligten zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten. Ziel ist, dass arbeitslose Personen wieder beschäftigungsfähig werden und bleiben. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken beurteilt hier, ob die Maßnahmen mit Blick auf die Wettbewerbsneutralität unbedenklich sind.

Einzelgesetzliche Zuweisung
Produktnummer: 1.49 - Stand: 05.06.2019
 
 
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