Fachkundeprüfung für den Waffenhandel
Wer Waffenhandel betreiben will, bedarf der Erlaubnis, die nur erteilt wird, wenn der/die Antragsteller/in die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt. Der Fachkundenachweis muss durch eine Prüfung vor dem bei der Industrie- und Handelskammer eingerichteten Prüfungsausschuss der Bezirksregierung erbracht werden.

Produktnummer: 1.25 - Stand: 05.12.2019