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Beratung zur Erlaubnispflicht für Immobiliendarlehensvermittler

 

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Ass. jur. Katja Berger

Ass. jur. Katja Berger

Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390

Immobiliendarlehensvermittler benötigen eine gewerberechtliche Erlaubnis, wenn sie Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln möchten. Außerdem müssen sie sich ins Vermittlerregister eintragen lassen.

Die IHK informiert und berät zu den Voraussetzungen für eine Erlaubnis und Registrierung sowie zu den Antragsformularen und erforderlichen Nachweisen. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist die IHK auch zuständig für Stellungnahmen an die Erlaubnisbehörde.

Gestaltungsrahmen
Produktnummer: 6.35. - Stand: 26.06.2019
 
 
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