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Stellungnahmen zur Erteilung von Erlaubnissen im Gewerberecht

 

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Ass. jur. Katja Berger

Ass. jur. Katja Berger

Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390

Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Das betrifft insbesondere die Bereiche Bewachungsgewerbe, Immobilienmakler, Darlehensvermittlung, Bauträger und -betreuer, Versicherungsvermittlung und -beratung, Vermittlung von Finanzanlagen und Immobiliardarlehen sowie die Verwaltung von Wohnimmobilien. Hier fragt die zuständige Erlaubnisbehörde bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken an, ob (negative) Erkenntnisse in Bezug auf die gewerberechtliche Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragstellers vorliegen. Hat die die IHK die vorliegenden Daten und Erkenntnisse geprüft, gibt sie eine Stellungnahme gegenüber der anfragenden Erlaubnisbehörde ab.

Einzelgesetzliche Zuweisung
Produktnummer: 6.27 - Stand: 05.06.2019

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