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Umfrage und Stellungnahmen zu Handelsbräuchen

 

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Ass. jur. Katja Berger

Ass. jur. Katja Berger

Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390

Zu den Aufgaben der IHK Nürnberg für Mittelfranken gehört es, im Auftrag von Gerichten Umfragen zur Feststellung von Handelsbräuchen durchzuführen. Handelsbräuche sind tatsächliche Gebräuche, die unter Kaufleuten üblich sind und die diese bei Verträgen oder sonstigen Handlungen stillschweigend als verbindlich unterstellen.

Wendet sich ein Gericht mit einem solchen Auftrag an eine IHK, muss festgestellt werden, ob im Bezirk der IHK der von den Prozessbeteiligten behauptete Handelsbrauch besteht. Es werden dazu die Unternehmen innerhalb des IHK-Bezirkes Mittelfranken, die zu den „beteiligten Verkehrskreisen“, also zur jeweiligen Branche, gehören, befragt. Die dabei ermittelten Antworten werden in einem Gutachten zusammengefasst und es wird festgestellt, ob ein entsprechender Handelsbrauch besteht oder nicht.

Gestaltungsrahmen
Produktnummer: 6.28 - Stand: 06.06.2019
 
 
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