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Umfragen und Stellungnahmen zur Verkehrsdurchsetzung einer Markenanmeldung

 

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Ass. jur. Katja Berger

Ass. jur. Katja Berger

Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390

Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden. Die Anmeldung einer Marke erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Im Anmeldeverfahren prüft das DPMA unter anderem, ob einer Eintragung der Marke Hindernisse entgegenstehen. Liegt ein Eintragungshindernis vor, kann es in bestimmten Fällen dadurch überwunden werden, dass sich die Marke schon durch ihre Benutzung „in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt“ hat.

Das DPMA kann zur Frage dieser Durchsetzung Stellungnahmen von Industrie- und Handelskammern heranziehen. Wendet sich das DPMA an eine IHK bzw. den DIHK, muss festgestellt werden, ob die entsprechende Verkehrsdurchsetzung besteht. Dazu werden beteiligte Unternehmen innerhalb des IHK-Bezirkes befragt. Die dabei ermittelten Antworten werden in einem Gutachten zusammengefasst und dieses an das DPMA weitergeleitet.

Einzelgesetzliche Zuweisung
Produktnummer: 6.33 - Stand: 06.06.2019
 
 
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