Telefon: +49 911 1335-1335
GS

Gaststättenunterrichtung international (fremdsprachig)

 

Ansprechpartner/innen (1)

KundenService

KundenService

Wir sind gerne für Sie da! Tel: +49 911 1335 1335

Zum Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank wird die Bescheinigung einer IHK benötigt. Zudem muss der Betreiber oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden und mit ihnen vertraut sein.

Für Gastwirte, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind, veranstaltet die IHK Nürnberg für Mittelfranken die Gaststättenunterrichtungen nach Bedarf in einer Reihe von Fremdsprachen. Dabei stellt sie für jede Sprache einen Dolmetscher zur Verfügung.

Gestaltungsrahmen
Produktnummer: 1.41 - Stand: 21.03.2019
 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick