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Stellungnahmen an die Ausländerbehörde

 

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Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Leiterin Referat Gründung | Nachfolge | Unternehmensförderung Tel: +49 911 1335 1377

Die IHK Nürnberg gibt Stellungnahmen an die Ausländerbehörde zur Bewertung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von Ausländern ab.

Die Stellunganhmen erfolgen auf Grundlage von § 21 Aufenthaltsgesetz gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde. 

Einzelgesetzliche Zuweisung
Produktnummer: 1.14 - Stand: 11.08.2020
 
 
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