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Stellungnahmen nach § 14 Personenbeförderungsgesetz vor Erteilung einer Genehmigung

 

Ansprechpartner/innen (1)

Dagmar Müller

Dagmar Müller

Verkehrliche Anhörverfahren Tel: +49 911 1335 1406

Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sein möchten, benötigen zuvor eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Bevor diese über den Antrag des Unternehmens entscheidet, fordert sie eine fachliche Stellungnahme der IHK Nürnberg für Mittelfranken an.

Einzelgesetzliche Zuweisung
Produktnummer: 1.81 - Stand: 05.12.2019

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