Stellungnahmen nach § 14 Personenbeförderungsgesetz vor Erteilung einer Genehmigung
Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sein möchten, benötigen zuvor eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Bevor diese über den Antrag des Unternehmens entscheidet, fordert sie eine fachliche Stellungnahme der IHK Nürnberg für Mittelfranken an.

Produktnummer: 1.81 - Stand: 05.12.2019