Telefon: +49 911 1335-1335
GS

Stellungnahmen zur Unbedenklichkeit für den Einsatz staatlicher Institutionen auf wirtschaftlichem Gebiet (Richtlinien und Erlasse der Unbedenklichkeit beantragenden Institutionen, z. B. THW-Gesetz, BMVG-Erlass zur Arbeit der Bundeswehr auf wirtschaftlichem Gebiet, etc.)

 

Ansprechpartner/innen (2)

Janine Blacha

Janine Blacha

Fachbetreuerin Referat Regionale Wirtschafts- und Verkehrspolitik, Fachkräftesicherung Tel: +49 911 1335 1375
Dr. Udo Raab

Dr. Udo Raab

Leiter Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung, Leiter Referat Wirtschaftsentwicklung und Fachkräftesicherung Tel: +49 911 1335 1383

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK Nürnberg für Mittelfranken ist erforderlich, wenn öffentliche Institutionen oder Einrichtungen wie Bundeswehr, Bundespolizei, Technisches Hilfswerk und Feuerwehren privatwirtschaftliche Leistungen für Privatleute, Firmen, Vereine etc. erbringen sollen. Das soll verhindern, dass privatwirtschaftliche Unternehmen Wettbewerbsnachteile erleiden.

Die IHK prüft deshalb fallbezogen, ob ein Gewerbebetrieb die Leistungen ebenfalls anbieten kann. Nur wenn kein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Lage ist, die beantragten Leistungen zu erbringen, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt.

Einzelgesetzliche Zuweisung
Produktnummer: 1.38 - Stand: 06.06.2019
 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick