Carnets A.T.A.
Zu den einzelgesetzlich zugewiesenen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern (§ 1 Abs. 3 IHKG) gehört die Ausstellung von Zollpassierscheinheften (Carnets A.T.A.). Diese ermöglichen den IHK-Mitgliedsunternehmen die vorübergehende Aus- bzw. Einfuhr von Waren (z. B. Muster bei Messen oder Berufsausrüstung) ohne Zollabgaben entrichten zu müssen.

Produktnummer: 5.6 - Stand: 13.04.2022