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Mitgliedsbescheinigungen und EU-Bescheinigungen

 

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Mitglieder der IHK Nürnberg für Mittelfranken erhalten auf Wunsch eine Bescheinigung, die die IHK-Mitgliedschaft bestätigt. Diese gibt es in verschiedenen Ausführungen.

Einfache Mitgliedsbescheinigung

Die IHK bescheinigt ihren Mitgliedsunternehmen die IHK-Zugehörigkeit. Die Bestätigung beinhaltet die Unternehmensanschrift und auf Wunsch den Geschäftsgegenstand.

Umfangreiche Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage bei öffentlichen Vergabestellen und bei Behörden im Ausland

Die umfangreiche Mitgliedsbescheinigung beinhaltet je nach Bedarf des Unternehmens unter anderem Unternehmensanschrift, Geschäftsgegenstand, HR-Daten bzw. Datum der Gewerbeanmeldung, Nennung der Geschäftsführer und Stammkapital. Sie bestätigt, dass seitens der IHK keine Bedenken bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge bestehen. Diese Bescheinigung kann für den internationalen Einsatz auf Englisch ausgestellt werden.

Bestätigung über ausgeübte Tätigkeit gegenüber den Mitgliedsstaaten der EU

Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeit einer Person in Deutschland gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der EU. Die EU-Bescheinigung ist eine personenbezogene Bescheinigung, in der die der IHK nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten bescheinigt werden.

Hoheitliche Aufgaben
Produktnummer: 7.6 - Stand: 03.06.2019

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