Stellungnahmen zum Erlaubnisverfahren Güterkraftverkehr (§ 3 GüKG)
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken gibt im Rahmen des Erlaubnisverfahrens eine Stellungnahme an die Untere Verkehrsbehörde ab.

Produktnummer: 1.84 - Stand: 14.11.2016