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Recht | Steuern

Aufsicht über öffentlich bestellte Sachverständige

 

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RA u. Wirtschaftsjurist (Uni Bt.) Daniel Lasser

RA u. Wirtschaftsjurist (Uni Bt.) Daniel Lasser

Wettbewerbsrecht, Sachverständigen- und Schiedswesen, Insolvenzrecht Tel: +49 911 1335 1403

Die IHK führt die Aufsicht über die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in ihrem Zuständigkeitsbereich, wozu u.a. auch die Bearbeitung eingehender Beschwerden gehört.

Sie prüft im Rahmen der Aufsicht, ob ein/e Sachverständige/r, der/die ihrer Aufsicht unterliegt, die ihm/ihr obliegenden Pflichten aus der Sachverständigenordnung der IHK verletzt hat.

Sollte ein Verstoß tatsächlich vorliegen, so hat die IHK die Möglichkeit, die erforderlichen, aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen den/die Sachverständige/n, wie etwa Rüge, Verwarnung, Erörterungs- bzw. Belehrungsgespräch oder Widerruf der Bestellung einzuleiten.

Hoheitliche Aufgaben
Produktnummer: 6.7 - Stand: 01.02.2019

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