Beratung zur Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler
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Ass. jur. Katja Berger
Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390Versicherungsvermittler benötigen für ihre Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis. Außerdem müssen sie sich ins Vermittlerregister eintragen lassen. Die IHK informiert und berät zu den Voraussetzungen für eine Erlaubnis und Registrierung sowie zu den Antragsformularen und zu erforderlichen Nachweisen. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist die IHK auch zuständig für Stellungnahmen an die Erlaubnisbehörde.

Produktnummer: 6.30 - Stand: 01.03.2019