Beratung zur Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter
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Ass. jur. Katja Berger
Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390Verwalter von Wohnimmobilien benötigen für Ihre Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis. Die IHK informiert und berät zu dem Voraussetzungen der Erlaubnis, zu den Antragsformularen und zu erforderlichen Nachweisen. Außerdem ist sie im Rahmen des Erlaubnisverfahrens zuständig für Stellungnahmen an die Erlaubnisbehörde.

Produktnummer: 6.36. - Stand: 26.06.2019