Eintragung in das Partnerschaftsregister
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RA Oliver Baumbach
Stellv. Hauptgeschäftsführer, Rechtspolitik, Wirtschafts- und Kammerrecht, Handelsvertreterrecht, Scheinselbständigkeit Tel: +49 911 1335 1388Im Partnerschaftsgesellschaftsregister tragen sich Freiberufler/innen ein, die sich nicht in das Handelsregister eintragen können und daher auch dort nicht in den Genuss einer Haftungsbeschränkung kommen.
Irreführende Namen sind dabei von der Eintragung ausgeschlossen. Das Gericht benötigt daher zur Klärung die Unterstützung der IHK Nürnberg für Mittelfranken in Form eines Gutachtens.

Produktnummer: 6.20 - Stand: 01.03.2019