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Recht | Steuern

Stellungnahmen zu beabsichtigten Eintragungen in die Handwerksrolle

 

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Frank Wildner

Frank Wildner

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Die Handwerkskammer hat der IHK Nürnberg für Mittelfranken eine beabsichtigte Eintragung in die Handwerksrolle mittzuteilen, wenn der Gewerbetreibende der IHK angehört. Gegen die Entscheidung über die Eintragung in die Handwerksrolle steht der IHK der Verwaltungsrechtsweg offen.

Bei den jeweiligen Eintragungsverfahren prüft die IHK, ob die Gewerbetreibenden handwerksrechtlich zutreffend eingestuft sind und berät sie bei Bedarf. Eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt insoweit regelmäßig erst nach vorheriger Abstimmung zwischen der HWK und der IHK. 

Einzelgesetzliche Zuweisung
Produktnummer: 6.25 - Stand: 05.06.2019

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