Stellungnahmen zu Eintragungen in das Vereinsregister
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Ass. Jur. Ariane Bissert
Servicestelle allgemeine Rechtsauskünfte, Eintragung in das Vereinsregister, Gewerberaummietrecht Tel: +49 911 1335 1247Das Registergericht ist dafür zuständig, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Eintragungen in das Register erfolgen. Wenn es Zweifel gibt, ob ein angemeldeter Verein einen nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgt, kann das Registergericht im Wege der Amtshilfe eine Stellungnahme der IHK Nürnberg für Mittelfranken einholen.

Produktnummer: 6.26 - Stand: 05.06.2019