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Recht | Steuern

Stellungnahmen zu Wanderlageranzeigen

 

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Frank Wildner

Frank Wildner

Handwerksrecht, Arbeitsrecht, Versteigerungen Tel: +49 911 1335 1428

Ein Wanderlager liegt vor, wenn Gewerbetreibende außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen vertreiben. Für diese Form des Reisegewerbes bestehen spezielle Veröffentlichungs- und Anzeigepflichten.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken unterstützt die Anzeigebehörden in Form von Stellungnahmen. Zugleich prüft sie die, ob die öffentliche Ankündigung, die mit der Anzeige einzureichen ist, dem Wettbewerbsrecht entspricht.

Einzelgesetzliche Zuweisung
Produktnummer: 6.23 - Stand: 05.06.2019
 
 
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