Stellungnahmen zu Wanderlageranzeigen
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Ein Wanderlager liegt vor, wenn Gewerbetreibende außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen vertreiben. Für diese Form des Reisegewerbes bestehen spezielle Veröffentlichungs- und Anzeigepflichten.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken unterstützt die Anzeigebehörden in Form von Stellungnahmen. Zugleich prüft sie die, ob die öffentliche Ankündigung, die mit der Anzeige einzureichen ist, dem Wettbewerbsrecht entspricht.

Produktnummer: 6.23 - Stand: 05.06.2019