Vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen
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RA Oliver Baumbach
Stellv. Hauptgeschäftsführer, Rechtspolitik, Wirtschafts- und Kammerrecht, Handelsvertreterrecht, Scheinselbständigkeit Tel: +49 911 1335 1388Wollen Minderjährige einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, ist dafür eine sogenannte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nötig. Die Entscheidung darüber trifft das Familiengericht. Zu dessen Unterstützung führt die IHK Nürnberg für Mittelfranken eine Anhörung mit dem oder der Minderjährigen durch. Anschließend erstellt die IHK ein Gutachten darüber, ob aus ihrer Sicht eine ausreichende Reife des/der Minderjährigen vorhanden ist und beurteilt das Geschäftsmodell.

Produktnummer: 6.19 - Stand: 07.06.2019