Gaststättenunterrichtung international (fremdsprachig)
Zum Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank wird die Bescheinigung einer IHK benötigt. Zudem muss der Betreiber oder sein Stellvertreter über die Grundzüge der notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden und mit ihnen vertraut sein.
Für Gastwirte, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind, veranstaltet die IHK Nürnberg für Mittelfranken die Gaststättenunterrichtungen nach Bedarf in einer Reihe von Fremdsprachen. Dabei stellt sie für jede Sprache einen Dolmetscher zur Verfügung.

Produktnummer: 1.41 - Stand: 21.03.2019