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Gaststättenunterrichtung

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Das Gaststättengesetz (GastG) legt in § 4 Abs. 1 Nr. 4 fest, dass zum Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank die Bescheinigung einer IHK benötigt wird, dass der Betreiber oder sein Stellvertreter (§ 9) "über die Grundzüge der für den in Aussicht genommenen Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann".

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken stellt diese Bescheinigungen nach der Teilnahme an einer so genannten Gaststättenunterrichtung aus. Eine Übersicht der Termine und Inhalte dieser Unterrichtungen finden Sie auf dieser Seite.

Befreit sind Personen, die im Rahmen ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung bereits entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse erworben haben (z.B. Köche, Fachkräfte im Gastgewerbe, Hotelfachleute oder -kaufleute, etc.). Hier finden Sie eine Übersicht der Ausnahmeregelungen nach Nr. 3.4 GastUVwV. Wenn Sie eine der genannten Ausbildungen abgeschlossen haben, füllen Sie den unten auf dieser Seite stehenden Antrag auf Befreiung von der Gaststättenunterrichtung aus und leiten diesen an uns weiter.

Inhalte der Gaststättenunterrichtung

  • Rechtsgrundlagen / Jugendschutzgesetz
  • Betriebliche Eigenkontrolle
  • Lebensmittelüberwachung
  • die Lebensmittelhygiene – HACCP-Konzept, Behandlung und Umgang mit Lebensmitteln
  • Hinweis für eihaltige Speisen / Hackfleischverordnung ("Boulettenprüfung")
  • Wein- und Bierrecht / Speisen- und Getränkekarte
  • Getränkeschankanlagenrecht / richtiger Ausschank
  • Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe auf Speise- und Getränkekarten
  • Infektionsschutzgesetz
 

Gaststättenunterrichtung in deutscher Sprache

Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken veranstaltet alle vier Wochen Gaststättenunterrichtungen in deutscher Sprache. Wählen Sie in der untenstehenden Liste einen Termin aus und melden Sie sich an. Sollten keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sein, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Internationalen Gaststättenunterrichtung in der jeweiligen Sprache des Antragstellers (siehe unten).

 

Internationale Gaststättenunterrichtung (fremdsprachig)

Teilnehmern, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, bieten wir eine Internationale Gaststättenunterrichtung in ihrer jeweiligen Sprache an. Termine werden individuell vereinbart. Bitte kontaktieren Sie uns dazu direkt (Kontaktdaten siehe oben). Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Gründung eines gastronomischen Betriebes in Mittelfranken.

Ergänzend hierzu bietet die IHK für München und Oberbayern Gaststättenunterrichtungen in den Sprachen Chinesisch, Englisch, Griechisch, Italienisch und Türkisch an. Bitte wenden Sie sich für eine Unterrichtung in diesen Sprachen direkt an die IHK für München und Oberbayern.

 

Video: Wie läuft die Gaststättenunterrichtung ab?

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