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Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung
Ansprechpartner/innen (2)
Dr.-Ing. Robert Schmidt
Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik Tel: +49 911 1335 1299Andreas Horneber
Netzwerk-, Informationsmanagement, Projekte Energieeffizienz | Klimaschutz Tel: +49 911 1335 1204Publiziert: Juni 2020
Art: Broschüren
Seitenzahl: 29
Rohstoffe sind die Basis der gesamten Wertschöpfungskette in der deutschen Wirtschaft. Die Förderung heimischer Rohstoffe wie Kiese, Sande oder Salze bildet ein wichtiges Versorgungsstandbein für viele Betriebe. Bei anderen Rohstoffen – wie zum Beispiel Metallen – ist Deutschland zum großen Teil auf den Import angewiesen. Aus diesem Grund besteht seit vielen Jahren das Bestreben, Materialkreisläufe zu schließen und Abfälle weitgehend zu vermeiden oder stofflich zu verwerten.
Die Verantwortung für die Rohstoffversorgung liegt in erster Linie bei den Unternehmen. Hochwertiges Recycling kann nicht nur ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit beim Umgang mit Rohstoffen sein, sondern auch wirtschaftliche Anreize geben. Konsequente Trennung der Abfallströme und hohe Verwertungsquoten können bei gängigen Stoffströmen das Aufkommen gemischter Restmüllfraktionen deutlich reduzieren. Die Gewerbeabfallverordnung hat das Ziel, den Anteil der stofflichen Verwertung zu erhöhen und legt dazu Anforderungen an gewerbliche Abfallerzeuger fest. In der Praxis zeigen sich jedoch verschiedene Probleme bei der Umsetzung dieser Anforderungen.
Zur Beantwortung der wichtigsten Fragen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall („LAGA“) im Frühjahr 2018 eine Mitteilung veröffentlicht. Diese Vollzugshilfe (M34) enthält Hinweise zur Gewerbeabfallverordnung, die sich in erster Linie an Behörden richten und für viele Abfallerzeuger nicht oder nur schwer verständlich sind.
Unsere IHK-Mitgliedsunternehmen wünschen sich bei der Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung Unterstützung und benötigen Hilfe. Vorhandene Informationen sind oft nicht umfassend genug, um alle auftretenden Fragen ausreichend zu klären. Mit dem vorliegenden Leitfaden schließen wir diese Lücke. Er richtet sich vor allem an die Abfallerzeuger, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Fragen, die vor allem die Abfallentsorger oder die Betreiber von Vorbehandlungsanlagen betreffen, werden in diesem Leitfaden nur am Rande behandelt, da für diese Gruppe andere Informationsquellen zur Verfügung stehen, wie z. B. der Leitfaden des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE).
Der vorliegende Leitfaden will den Akteuren in unseren Mitgliedsbetrieben, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, auf verständliche und anschauliche Art und Weise aufzeigen, welche Anforderungen mit der Gewerbeabfallverordnung verbunden sind und welche Möglichkeiten bestehen, diese umzusetzen. Dazu werden Beispiele anhand von Musterunternehmen beschrieben, damit die Zusammenhänge besser nachvollzogen werden können.
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