Telefon: +49 911 1335-1335
Prüfungen

Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in

 

Ansprechpartner/innen (1)

KundenService

KundenService

Wir sind gerne für Sie da! Tel: +49 911 1335 1335

Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.

 

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung.

Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.

 

Anmeldeformular zur Prüfung

Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Ein Anmeldeformular zur Prüfung erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsträger oder direkt von uns. Bitte teilen Sie uns, beim Anfordern des Anmeldeformulars mit, wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt.

Bitte beachten Sie hierzu den Anmeldeschluss. Dieser ist bei den Prüfungsterminen aufgeführt. 

 

Prüfungstermine

Hier finden Sie die Prüfungstermine.

 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 460,00 €.

  • Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" 200,00 €
  • Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" 200,00 €
  • Situationsbezogenes Fachgespräch 60,00 €

Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet, sie beträgt jedoch mindestens 40,00 €.

 

Hilfsmittel zur Prüfung

Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK

Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.

"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.

Zulässige Bearbeitungen sind:

  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
  • Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
  • Unterstreichungen
  • Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)

Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.

Wir bitten Sie von Fragen nach expliziten Büchern abzusehen. Wir bitten Sie, von Fragen nach einzelnen Gesetzestexten abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen. Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.

 

Gliederung der Prüfung

„Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ (schriftlich)
• Volks- und Betriebswirtschaft
• Rechnungswesen
• Recht und Steuern
• Unternehmensführung

„Handlungsspezifische Qualifikationen“ (schriftlich)
• Aufgabenstellung 1
• Aufgabenstellung 2

„Situationsbezogenes Fachgespräch"

Detaillierte Informationen finden Sie in der Verordnung über die Prüfung.

 

Rücktritt von der Prüfung

Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich mitzuteilen. Dies ist auch per E-Mail möglich.

Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.

 

Bestehensregelung

Zum Bestehen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ müssen in jedem Prüfungsfach mindestens 50 Punkte erreicht werden.

Zum Bestehen des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ muss das Endergebnis der beiden Aufgabenstellungen mindestens 50 Punkte betragen. Das Endergebnis ist aus beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen zu bilden.

 

Mündliche Ergänzungsprüfung

Wurden in nicht mehr als einem Prüfungsfach der „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ zwischen 30 und 49 Punkte erreicht, ist in diesem Prüfungsfach eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Die Prüfung dauert ca. 15 Minuten.

Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistung wird zusammengefasst. Die schriftliche Prüfungsleistung wird doppelt gewichtet.

Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung nicht.

 

Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation

Das situationsbezogene Fachgespräch wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen durchgeführt.

Dem situationsbezogenen Fachgespräch liegt eine schriftliche Aufgabenstellung zugrunde. Inhaltlich bezieht sich die Aufgabenstellung auf die Teilprüfungen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“. Der Schwerpunkt der Aufgabenstellung liegt im Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“.

Die schriftliche Aufgabenstellung wird Ihnen in einem Vorbereitungsraum ausgehändigt. Danach stehen Ihnen 30 Minuten zur Verfügung, um sich auf die Prüfung vorzubereiten. Anschließend folgt das situationsbezogene Fachgespräch. Im Prüfungsraum stehen ein Flipchart, eine Pinnwand, ein Visualizer und PC mit Projektionsfläche zur Verfügung.

Die Präsentation beim Prüfungsausschuss soll ungefähr 10 Minuten dauern. Die verbleibende Zeit von circa 20 Minuten entfällt auf das Fachgespräch. Ausgangspunkt für das Fachgespräch ist die schriftliche Aufgabenstellung bzw. der von Ihnen erarbeitete und präsentierte Lösungsvorschlag.

 

Wiederholung der Prüfung

Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.

Von bereits bestandenen Prüfungsfächern, die nicht länger als zwei Jahre gerechnet vom letzten Prüfungsversuch an zurückliegen, werden Sie automatisch befreit.

Bei einer Wiederholung der „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ sind immer beide Aufgabenstellungen abzulegen. Auch wenn bei der vorangegangenen Prüfung eine Aufgabenstellung bestanden war.

 
 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick