MediationsZentrum

Verzeichnis der Mediatoren

Verzeichnis der Mediatoren

Konflikte im Dialog lösen, statt die Gerichte zu bemühen: Dies ist das Ziel einer Mediation. Sie ermöglicht es den Konfliktparteien, unter der Leitung eines Mediators selbst einvernehmliche Lösungen zu entwickeln. Nachfolgend finden Sie eine in alphabetischer Reihenfolge sortierte Liste von Mediatoren. Diese Liste stellt keine Empfehlung der IHK Nürnberg für Mittelfranken dar.

Wichtiger Hinweis

Für Inhalt, Richtigkeit und Aktualität der Angaben in der folgenden Kurzliste und den darin hinterlegten Mediatorenprofilen ist ausschließlich der jeweilige Anbieter (der Mediator) verantwortlich. Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken übernimmt diesbezüglich keine Gewähr. Eine Haftung der IHK Nürnberg für Inhalt, Richtigkeit und Aktualität der Angaben in der folgenden Kurzliste und den darin hinterlegten Mediatorenprofilen ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Alphabetische Liste der Mediatoren

Titel Name Sachgebiet Sprache
Dipl.- Kaufm. Bernd Borschel EDV, Finanzen und Steuern Deutsch
Dipl.- Ing. (FH) Alfred Bräuer Bausektor, Immobilien Deutsch
Dipl.- BW (FH) Regine Fischer Gesundheitsbranche, Informationstechnologie/EDV Deutsch,
Englisch
Dipl.-Bw. (FH) Bert-Joachim Hanusch Immobiliensektor Deutsch
Dipl.-Ing. (FH) Eduard Hartmann Bausektor Deutsch
Dipl.-Ing. (FH), M.A. Markus Hitz Bausektor, Gesundheitsbranche, Wirtschaftsmediation Deutsch
 RAin Christine Krieg Medizinrecht Deutsch,
Englisch
Dipl.-Ing. (FH) Harald C. König Bauwesen Deutsch,
Englisch
RAin Renate Nordhardt Wirtschafts- und Familienmediation Deutsch
RA Dr. Frank Schmidt Verschiedene Rechtsgebiete Deutsch
RA Alexander Scholl Verschiedene Rechtsgebiete Deutsch
Staatl. gepr.
Forstw.- Meister
Edgar Wenisch Firmenmediation, Nachbarschaftsmediation und Familienmediation Deutsch
RAin Friederike Woertge Familien-Mediation, Nachfolge in Familienunternehmen, Bausektor (DGfB) Deutsch

Wie werde ich in das Verzeichnis der Mediatoren aufgenommen?

In den Mediatorenpool kann aufgenommen werden, wer

  • mindestens 30 Jahre alt ist
  • einen von der IHK anerkannten Mediatorenlehrgang absolviert hat
  • über spezielle Fachkenntnisse und juristische Grundkenntnisse in seinem Fachgebiet verfügt
  • in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet und
  • den Fragebogen zur Mediatorenbestellung wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt hat.

Darüber hinaus soll als Mediator nur benannt werden, wer eine die Tätigkeit umfassende Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen hat.