Wettbewerbsrecht
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu wettbewerbsrechtlichen Fragen.
Informationsveranstaltung „Zwischen Greenwashing und Glaubwürdigkeit – neue Regeln im UWG“
Mit der EmpCo-Richtlinie und der UWG-Novelle verschärft die EU die Anforderungen an Werbung mit Umweltaussagen. Unklare oder unbelegte Nachhaltigkeitsversprechen sollen verschwinden. Die bevorstehenden Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bringen neue Anforderungen an allgemeine und künftige Umweltaussagen, Marken- oder Firmennamen mit Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Abverkaufsfristen mit sich, die Unternehmen aller Größen und Branchen unmittelbar betreffen.
Die bevorstehenden Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bringen neue Anforderungen an allgemeine und künftige Umweltaussagen, Marken- oder Firmennamen mit Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Abverkaufsfristen mit sich, die Unternehmen aller Größen und Branchen unmittelbar betreffen.
In einer virtuellen Veranstaltung am Freitag, 20. März 2026, 10:00 bis 12:30 Uhr (via Teams) zu der wir herzlich einladen, erhalten Sie einen fundierten Überblick über die neuen Regeln. Kompakte Fachbeiträge vermitteln Ihnen praxisnahe Orientierung.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
Begrüßung und Einführung
Stefanie Lefeldt, ZAW/Dr. Heiko Willems, BDI
Allgemeine Umweltaussagen und Reichweitenangaben
Annett Heublein, BDEW
Künftige Umweltaussagen bzw. Aussagen zur Klimaneutralität
Jennifer Beal, Wettbewerbszentrale
Zulässigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln
Dr. Peter Schröder, HDE
Zulässigkeit einer Marke und/oder eines Firmennamens, der mit einer Umweltaussage verbunden ist
Dr. Julia Hentsch, Markenverband
Übergangsregelung und Abverkaufsfristen
Hildegard Reppelmund, DIHK
Abschlussdiskussion und Zusammenfassung
Stefanie Lefeldt, ZAW/Dr. Heiko Willems, BDI
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Die Einwahldaten zur Veranstaltung erhalten Sie spätestens 2 Tage vorher.
Anzeigenwerbung
Wer ein gewerbliches Inserat schalten möchte, muss einiges beachten. Wir haben die Informationen für Sie. Unter nachstehenden Link finden Sie ein Merkblatt der IHK Regensburg zur Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Inserate.
Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Inserate – IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Werbung per Brief, E-Mail, Fax und Telefon
Die nachfolgenden Links zu Merkblättern anderer IHKs vermitteln Ihnen einen Überblick darüber, welche datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen bei Werbung mittels Brief, E-Mail, Fax und Telefon einzuhalten sind.
Links zu Merkblättern anderer IHKs
- Werbung mittels Telefon, Telefax, E-mail, SMS oder Brief - was ist erlaubt? (IHK Region Stuttgart)
- Werbung per E-Mail, Telefon, Fax, SMS oder Brief (IHK München für Oberbayern)
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Daniel Lasser
Wettbewerbsrecht, Sachverständigen- und Schiedswesen, Insolvenzrecht
Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken ist eine Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten eingerichtet. Diese hat die Aufgabe, einen gütlichen Ausgleich bei Wettbewerbshandlungen anzustreben.
Einigungsstellen im Sinne des § 15 UWG bezwecken die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs aufgrund einer Aussprache vor einer unabhängigen und sachkundigen Stelle. Die Einigungsstellen können bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend gemacht wird, angerufen werden, wenn der Gegner zustimmt.
Soweit die Wettbewerbshandlungen Verbraucher betreffen, können die Einigungsstellen von jeder Partei zu einer Aussprache mit dem Gegner über den Streitfall angerufen werden; einer Zustimmung des Gegners bedarf es nicht.
Nähere Informationen zur Einigungsstelle entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei, 196 KB):
Inhalt des Merkblatts
- Rechtsgrundlage
- Zweck
- Antragsberechtigung
- Örtliche Zuständigkeit
- Besetzung
- Anträge
- Verhandlung; Anwesenheit, Ordnungsgeld
- Anlage 1: Auszug UWG
- Anlage 2: Einigungsstellenverordnung
- Anlage 3: Besetzung
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Frank Wildner
Handwerksrecht, Arbeitsrecht, Versteigerungen
Webcode: P1194