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Wettbewerbsrecht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu wettbewerbsrechtlichen Fragen.

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Save the Date: Informationsveranstaltung „Zwischen Greenwashing und Glaubwürdigkeit – neue Regeln im UWG“

Mit der EmpCo-Richtlinie und der UWG-Novelle verschärft die EU die Anforderungen an Werbung mit Umweltaussagen. Unklare oder unbelegte Nachhaltigkeitsversprechen sollen verschwinden. Die bevorstehenden Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bringen neue Anforderungen an allgemeine und künftige Umweltaussagen, Marken- oder Firmennamen mit Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Abverkaufsfristen mit sich, die Unternehmen aller Größen und Branchen unmittelbar betreffen.

Um Ihnen einen fundierten Überblick und praxisnahe Orientierung zu geben, möchten wir Sie  bereits heute auf eine geplante virtuelle Informationsveranstaltung, die gemeinsam von mehreren Verbänden veranstaltet wird, aufmerksam machen:

Freitag, 20. März 2026, 10:00 bis 12:30 Uhr (Online-Veranstaltung mit Microsoft Teams)

Freuen Sie sich auf kompakte Fachbeiträge sowie die Möglichkeit, Ihre Fragen einzubringen. Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor. Eine Einladung mit Agenda und Anmeldelink erhalten Sie voraussichtlich Mitte Februar. 

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Anzeigenwerbung

Wer ein gewerbliches Inserat schalten möchte, muss einiges beachten. Wir haben die Informationen für Sie. Unter nachstehenden Link finden Sie ein Merkblatt der IHK Regensburg zur Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Inserate.

Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Inserate – IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

Werbung per Brief, E-Mail, Fax und Telefon

Die nachfolgenden Links zu Merkblättern anderer IHKs vermitteln Ihnen einen Überblick darüber, welche datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen bei Werbung mittels Brief, E-Mail, Fax und Telefon einzuhalten sind.

Links zu Merkblättern anderer IHKs

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken ist eine Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten eingerichtet. Diese hat die Aufgabe, einen gütlichen Ausgleich bei Wettbewerbshandlungen anzustreben.

Einigungsstellen im Sinne des § 15 UWG bezwecken die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs aufgrund einer Aussprache vor einer unabhängigen und sachkundigen Stelle. Die Einigungsstellen können bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend gemacht wird, angerufen werden, wenn der Gegner zustimmt.

Soweit die Wettbewerbshandlungen Verbraucher betreffen, können die Einigungsstellen von jeder Partei zu einer Aussprache mit dem Gegner über den Streitfall angerufen werden; einer Zustimmung des Gegners bedarf es nicht.

Nähere Informationen zur Einigungsstelle entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei, 196 KB):

Inhalt des Merkblatts

  •  Rechtsgrundlage
  • Zweck
  • Antragsberechtigung
  • Örtliche Zuständigkeit
  • Besetzung
  • Anträge
  • Verhandlung; Anwesenheit, Ordnungsgeld
  • Anlage 1: Auszug UWG
  • Anlage 2: Einigungsstellenverordnung
  • Anlage 3: Besetzung

Webcode: P1194