Kostenordnung des IHK-MediationsZentrums
Ansprechpartner/innen (1)
RA u. Wirtschaftsjurist (Uni Bt.) Daniel Lasser
Wettbewerbsrecht, Sachverständigen- und Schiedswesen, Insolvenzrecht Tel: +49 911 1335 14031. Verfahrensgebühren
Streitwert | Verfahrensgebühr |
bis 100 000 Euro | 75 bis 250 Euro |
über 100 000 Euro | 251 bis 500 Euro |
über 1 000 000 Euro | 501 bis 2 500 Euro |
2. Mediatorenhonorare (Stundensätze)
Streitwert | Mediator | Co-Mediator |
bis 100 000 Euro | 150 Euro | 100 Euro |
über 100 000 Euro | 200 Euro | 150 Euro |
Bei Streitwerten bis zu 2 500 Euro erhält der Mediator lediglich ein Stundenhonorar von 100 Euro, jedoch insgesamt maximal 400 Euro. Bei Streitwerten über 2 500 Euro erhält der Mediator ein Honorar in Höhe von maximal 20 Prozent des Streitwertes.
3. Gebühren für die Benennung von Mediatoren außerhalb eines Verfahrens vor dem MediationsZentrum
Für die Benennung eines Mediators außerhalb eines von dem MediationsZentrum administrierten Verfahrens erhebt die Geschäftsstelle eine Pauschalgebühr von 50 bis 150 Euro.
4. Aufnahme in die Mediatorenliste
Für Erstaufnahmen in die vom IHK-MediationsZentrum geführte Mediatorenliste
werden 200,- EUR in Rechnung gestellt. Für Wiederaufnahmen werden 50,- EUR
berechnet.
5. Sonstige Kosten
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken kann bei Bedarf gegen Entgelt Räumlichkeiten für die Durchführung der Mediationsverfahren zur Verfügung stellen.
Alle Beträge verstehen sich ggf. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.