MediationsZentrum

Kostenordnung des IHK-MediationsZentrums

Kostenordnung des IHK-MediationsZentrums

1. Verfahrensgebühren

Streitwert                          Verfahrensgebühr
bis 100 000 Euro 75 bis 250 Euro
über 100 000 Euro 251 bis 500 Euro
über 1 000 000 Euro 501 bis 2 500 Euro

2. Mediatorenhonorare (Stundensätze)

Streitwert Mediator Co-Mediator
bis 100 000 Euro 150 Euro 100 Euro
über 100 000 Euro 200 Euro 150 Euro

Bei Streitwerten bis zu 2 500 Euro erhält der Mediator lediglich ein Stundenhonorar von 100 Euro, jedoch insgesamt maximal 400 Euro. Bei Streitwerten über 2 500 Euro erhält der Mediator ein Honorar in Höhe von maximal 20 Prozent des Streitwertes.

3. Gebühren für die Benennung von Mediatoren außerhalb eines Verfahrens vor dem MediationsZentrum

Für die Benennung eines Mediators außerhalb eines von dem MediationsZentrum administrierten Verfahrens erhebt die Geschäftsstelle eine Pauschalgebühr von 50 bis 150 Euro.

4. Aufnahme in die Mediatorenliste

Für Erst- und Neuaufnahmen in die vom IHK MediationsZentrum geführte Mediatorenliste werden jeweils 200,- EUR in Rechnung gestellt.

5. Sonstige Kosten

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken kann bei Bedarf gegen Entgelt Räumlichkeiten für die Durchführung der Mediationsverfahren zur Verfügung stellen. Die Gebühren für die Ausstellung eines vollstreckbaren Titels werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften festgesetzt. Alle Beträge verstehen sich gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.