Rechtsauskünfte

Das Arbeitszeugnis


Inhalt

Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 1. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Dieses Merkblatt erklärt die Inhalte von Arbeitszeugnissen und zeigt Zeugnismuster als Beispiele.


Titel

Erscheinungjahr
2003

Art
Schriften und Arbeitspapiere

Nummer
147/03

Seitenzahl
6

Inhalt / Beschreibung
  1. Allgemeines
  2. Inhalt des Zeugnisses
  3. Zeugnismuster
  4. Zwischenzeugnis
  5. Auskunft

 


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