Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 1. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Dieses Merkblatt erklärt die Inhalte von Arbeitszeugnissen und zeigt Zeugnismuster als Beispiele.
- Allgemeines
- Inhalt des Zeugnisses
- Zeugnismuster
- Zwischenzeugnis
- Auskunft
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