Rechtsauskünfte
Inhalt
Wer gewerbsmäßig als selbständiger Versicherungsberater tätig werden will, bedarf seit dem 22. Mai 2007 der Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 GewO.
Erscheinungjahr
2009
Art
Schriften und Arbeitspapiere
Nummer
170/09
Seitenzahl
9
Inhalt / Beschreibung
- Rechtsgrundlagen
- Wer benötigt eine Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 GewO?
- Wie läuft das Erlaubnisverfahren ab?
- Register
- Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten
- Ansprechpartner
Download
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