Rechtsauskünfte

Versicherungsberater


Inhalt
Wer gewerbsmäßig als selbständiger Versicherungsberater tätig werden will, bedarf seit dem 22. Mai 2007 der Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 GewO.

Titel

Erscheinungjahr
2009

Art
Schriften und Arbeitspapiere

Nummer
170/09

Seitenzahl
9

Inhalt / Beschreibung
  • Rechtsgrundlagen
  • Wer benötigt eine Erlaubnis nach § 34 e Abs. 1 GewO?
  • Wie läuft das Erlaubnisverfahren ab?
  • Register
  • Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten
  • Ansprechpartner

 


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