Elektronische Übermittlung von Jahressteuererklärungen
Erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbetrieb und aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit) erzielen, verpflichtet, ihre Steuererklärungen in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln.
Die Übermittlung der Daten kann dabei die Wahl mittels der kostenlosen Software ElsterFormular oder mittels Steuerprogrammen kommerzieller Anbieter erfolgen. Notwendig für die papierlose Steuererklärung ist die Authentifizierung. Die Anwender erhalten das erforderliche Softwarezertifikat kostenlos nach der Registrierung im ElsterOnline-Portal (https://www.elster.de/eon_home.php).
Weiterhin ist zu beachten ist, dass für folgende Bereiche ebenfalls eine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen gilt:
- Umsatzsteuererklärungen für Besteuerungszeiträume ab dem Veranlagungszeitraum 2011,
- Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2011,
- Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrag ab dem Erhebungszeitraum 2011,
- Feststellungserklärungen für nach dem 31.12.2010 beginnende Feststellungs-zeiträume,
- die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) für Wirtschaftsjahre ab dem Veranlagungszeitraum 2011
Nähere Informationen können dem untenstehenden Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen entnommen werden.
