Sachverständige

Informationspflichten für Sachverständige

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen beim Anbieten ihrer Leistungen bestimmten Informationspflichten.  Wer seine Leistungen im Internet anbietet, muss dort Angaben nach dem Telemediengesetz (TMG) machen und seit dem 17. Mai 2010 die Vorgaben der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) beachten.

Nähere Informationen finden Sie unter dem nachfolgendem Merkblatt:

Weitere Informationen speziell zur Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoVO) finden Sie unter nachfolgendem Link:

Näheres zu den allgemeinen Anbieterinformationspflichten im Internet erhalten Sie unter nachfolgendem Link: