Informationspflichten für Sachverständige
Ansprechpartner/innen (1)
RA u. Wirtschaftsjurist (Uni Bt.) Daniel Lasser
Wettbewerbsrecht, Sachverständigen- und Schiedswesen, Insolvenzrecht Tel: +49 911 1335 1403Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen beim Anbieten ihrer Leistungen bestimmten Informationspflichten. Wer seine Leistungen im Internet anbietet, muss dort Angaben nach dem Telemediengesetz (TMG) machen und seit dem 17. Mai 2010 die Vorgaben der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) beachten.
Nähere Informationen finden Sie auf den über nachstehenden Link:
Weitere Informationen speziell zur Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoVO) finden Sie unter nachfolgendem Link: