Berufsbildung
Ausbildung
Der Staat hat den Kammern die Zuständigkeit für die betriebliche Ausbildung und das Prüfungswesen übertragen.
Zu den wichtigsten Aufgaben der IHK in der Berufsausbildung gehören
- Ausbildungsbetriebe:
Die IHK stellt die Eignung der über 5 000 Ausbildungsbetriebe fest und sorgt mit jährlich rund 2 200 Betriebsbesuchen für die Qualität der Ausbildung. Die IHK berät Ausbildungsbetriebe und Ausbilder über Lehrmittel, Ausbildungsmethoden und Berufsbildungsrecht.
Außerdem bieten wir überbetriebliche Lehrgänge für die Auszubildenden an: Ein Betrieb darf auch dann ausbilden, wenn er nicht alle vorgeschriebenen Lehrinhalte selbst vermitteln kann. Die "Azubis" füllen diese Lücken dann in Kursen an den drei IHK-Bildungszentren. Sie sind noch kein Ausbildungsbetrieb? Erste Informationen finden bei unseren Bildungsberatern. - Ausbildungsverhältnisse:
Die IHK führt ein Verzeichnis von derzeit ca. 21 000 Ausbildungsverhältnissen. Bei Differenzen zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb schlichten wir die Streitigkeiten, um einen reibungslosen Ablauf der Ausbildung zu gewährleisten. - Ausbilder-Eignung und -Weiterbildung:
Die IHK führt pro Jahr 900 Ausbilder-Eignungsprüfungen durch und bildet Ausbilder und Prüfer weiter. Mit den Zertifikaten der Bayerischen Ausbilderakademie sichern wir die Qualität der Fortbildungen und sorgen dafür, dass die Ausbilder auf ihre Aufgaben optimal vorbereitet sind. - Begabtenförderung:
Für besonders begabte Auszubildende bietet die IHK spezielle Förderungen an, um das Potential der Azubis optimal zu nutzen und auszubauen. - Prüfungen:
Die IHK führt jährlich 16 000 Zwischen- und Abschlussprüfungen durch und betreut 700 Prüfungsausschüsse mit rund 5 000 ehrenamtlichen Prüfern.












