Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Englisch
Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung.
Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.
Ein Nachweis der Schule oder des Lehrgangsträgers, dass nach Ende der Maßnahme das Sprachniveau B1 und/oder schreibtechnische Fertigkeiten erworben wurden, ist für eine Zulassung zur Prüfung ausreichend.
Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.
Anmeldeformular zur Prüfung
Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.
Ein Anmeldeformular zur Prüfung erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsträger oder direkt von uns. Bitte teilen Sie uns, beim Anfordern des Anmeldeformulars mit, wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt.
Bitte beachten Sie hierzu den Anmeldeschluss. Dieser ist bei den Prüfungsterminen aufgeführt.
Prüfungstermine
Hier finden Sie die Prüfungstermine.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 364,00 €.
- Schriftliche Prüfung 315,00 €
- Mündliche Pflichtprüfung 49,00 €
Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet, sie beträgt jedoch mindestens 40,00 €.
Hilfsmittel zur Prüfung
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK.
Gliederung der Prüfung
Handlungsbereich "Übersetzung" (schriftlich)
• Übersetzen eines englischen Textes
• Übersetzen eines deutschen Textes
Handlungsbereich "Korrespondenz" (schriftlich)
• Verfassen eines englischen Geschäftsbriefes
• Beantworten einer englischen Korrespondenz
• Schriftliche Zusammenfassung einer englischen Nachricht in der deutschen Sprache
Handlungsbereich "Mündliche Kommunikation"
• Gespräch in der Fremdsprache über wirtschaftsbezogene Themen nach schriftlicher Vorgabe in der Fremdsprache
• Geschäftstelefonat in der Fremdsprache über einen in deutscher Sprache (Hauptsprache) vorgegebenen Sachverhalt
Die Prüfung im Handlungsbereich „Mündliche Kommunikation“ wird erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung in den Handlungsbereichen „Übersetzung“ und „Korrespondenz“ durchgeführt.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Verordnung über die Prüfung.
Rücktritt von der Prüfung
Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich mitzuteilen. Dies ist auch per E-Mail möglich.
Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.
Bestehensregelung
Zum Bestehen der Prüfung müssen in jedem Prüfungsfach mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Bei dieser Prüfung kann keine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden.
Wiederholung der Prüfung
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Von bereits bestandenen Prüfungsfächern, die nicht länger als zwei Jahre gerechnet vom letzten Prüfungsversuch an zurückliegen, werden Sie automatisch befreit.