Geprüfte/r Hotelmeister/in
Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung.
Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.
Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.
Anmeldeformular zur Prüfung
Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.
Ein Anmeldeformular zur Prüfung erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsträger oder direkt von uns. Bitte teilen Sie uns beim Anfordern des Anmeldeformulars mit, wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt.
Bitte beachten Sie hierzu den Anmeldeschluss. Dieser ist acht Wochen vor Beginn der ersten Prüfung. Die Prüfungstermine finden Sie unter dem nächsten Punkt.
Prüfungstermine
Prüfungstermine für die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen
Prüfungstermine für die Handlungsspezifischen Qualifikationen
Hinweis: Die Prüfungen für die Handlungsspezifischen Qualifikationen der Hotelmeister finden ausschließlich analog zu den Herbstprüfungen der Küchenmeister statt.
Die Termine für die praktischen Prüfungen werden Ihnen im Kurs mitgeteilt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 600,00 €.
- 160,00 € für den Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
- 240,00 € für den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ und Fachgespräch
- 200,00 € für die praktische Prüfung
Zusätzlich entstehen 100,00 € Materialkosten pro praktische Prüfung.
Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet, sie beträgt jedoch mindestens 40,00 €.
Rücktritt von der Prüfung
Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich mitzuteilen.
Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.
Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Sonstige rechtliche Hinweise zur Prüfung
Sie haben noch nicht die Antwort auf Ihre Frage gefunden? Hier finden sie die komplette Verordnung zu Ihrer Prüfung.