Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in
Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung.
Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.
Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.
Anmeldeformular zur Prüfung
Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.
Ein Anmeldeformular zur Prüfung erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsträger oder direkt von uns. Bitte teilen Sie uns, beim Anfordern des Anmeldeformulars mit, wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt.
Bitte beachten Sie hierzu den Anmeldeschluss. Dieser ist bei den Prüfungsterminen aufgeführt.
Prüfungstermine
Hier finden Sie die Prüfungstermine.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 395,00 €.
- Schriftliche Prüfung 342,00 €
- Mündliche Pflichtprüfung 53,00 €
Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet, sie beträgt jedoch mindestens 40,00 €.
Hilfsmittel zur Prüfung
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK.
Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen.
Gliederung der Prüfung
Schriftliche Prüfung
• Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
• Unternehmenssteuerung und Kontrolle
• Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
• Immobilienbewirtschaftung
• Bauprojektmanagement
• Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
Mündliche Pflichtprüfung
• Präsentation und Fachgespräch
Detaillierte Informationen finden Sie in der Verordnung über die Prüfung.
Rücktritt von der Prüfung
Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich mitzuteilen. Dies ist auch per E-Mail möglich.
Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.
Bestehensregelung
Zum Bestehen der Prüfung müssen in jedem Prüfungsfach mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen zwischen 30 und 49 Punkte erreicht, ist in diesen Prüfungsfächern eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Die Prüfung dauert pro Prüfungsfach ca. 15 Minuten.
Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistung wird zusammengefasst. Die schriftliche Prüfungsleistung wird doppelt gewichtet.
Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung nicht.
Mündliche Pflichtprüfung
Hier finden Sie Informationen zur mündlichen Pflichtprüfung.
Wiederholung der Prüfung
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Von bereits bestandenen Prüfungsfächern, die nicht länger als zwei Jahre gerechnet vom letzten Prüfungsversuch an zurückliegen, werden Sie automatisch befreit.