Geprüfte/r Industriefachwirt/in
Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sollten Sie noch vor Lehrgangsbeginn und spätestens fünf Wochen vor dem Anmeldeschluss überprüfen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung.
Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.
Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.
Anmeldeformular zur Prüfung
Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.
Beachten Sie, dass eine Anmeldung bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken nur für Teilnehmer möglich ist, deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mitelfranken liegt.
Hier finden Sie das
Anmeldeformular zur nächstmöglichen Erstprüfung. (Dieses Anmeldeformular kann nicht für Wiederholungsprüfungen verwendet werden.)
Sollten Sie Prüfung schon einmal abgelegt haben, verwenden Sie bitte das
Anmeldeformular für die nächstmögliche Wiederholungsprüfung/Wiederaufnahmeprüfung.
Wichtig für eine Wiederholung/Wiederaufnahme: Sollten noch Prüfungsergebnisse ausstehen, warten Sie diese bitte ab, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie haben in jedem Fall noch die Möglichkeit an der nächstmöglichen Prüfung teilzunehmen. Die Prüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der Sie die Prüfung begonnen haben.
Bitte beachten Sie hierzu den Anmeldeschluss. Anmeldeformulare für weitere Prüfungstermine gibt es aktuell noch nicht. Diese werden spätestens zwei Monate vor dem Anmeldeschluss hochgeladen.
Prüfungstermine
Hier finden Sie die Prüfungstermine und die dazugehörigen Anmeldeschlüsse.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit für den
- Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" 200,00 €
- Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- Schriftlich 269,00 €
- Mündlich 68,00 €
Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet, sie beträgt jedoch mindestens 40,00 €.
Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang der Prüfungsanmeldung. Den Gebührenbescheid erhalten spätestens drei Wochen vor Prüfungsbeginn mit der Einladung zur Prüfung.
Hilfsmittel zur Prüfung
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK.
Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.
"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.
Zulässige Bearbeitungen sind:
- Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
- Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
- Unterstreichungen
- Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)
Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.
Wir bitten Sie von Fragen nach expliziten Büchern abzusehen. Wir bitten Sie, von Fragen nach einzelnen Gesetzestexten abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen. Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.
Gliederung der Prüfung
Prüfungsteil 1 „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
• Volks- und Betriebswirtschaft
• Rechnungswesen
• Recht und Steuern
• Unternehmensführung
Prüfungsteil 2 „Handlungsspezifische Qualifikationen“
• Zwei schriftliche Situationsaufgaben über die folgenden Handlungsbereiche:
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Führung und Zusammenarbeit
• Situationsbezogenes Fachgespräch
Detaillierte Informationen finden Sie in der Verordnung über die Prüfung.
Rücktritt von der Prüfung
Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) mitzuteilen.
Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.
Bei einem Rücktritt von der Prüfung sind 50 % der Prüfungsgebühren zu entrichten, wenn Teilnehmer nach Versand der Einladung zurücktreten. Die Hälfte der Gebühr ist auch im Krankheitsfall fällig.
Bestehensregelung
Zum Bestehen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ müssen in jedem Prüfungsfach mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Zum Bestehen des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ muss das Endergebnis der beiden Situationsaufgaben mindestens 50 Punkte betragen. Das Endergebnis ist aus beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen zu bilden. Bei nicht bestehen müssen in diesem Fall beide Situationsaufgaben erneut abgelegt werden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Nach § 4 (6) der Verordnung ist im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ eine mündliche Prüfung anzubieten, wenn Sie in nicht mehr als einem Fach zwischen 49 und 30 Punkte erreicht haben. Die Ergänzungsprüfung wird anwendungsbezogen durchgeführt und dauert ca. 15 Minuten.
Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistung wird zusammengefasst. Die schriftliche Prüfungsleistung wird doppelt gewichtet.
Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation
Hier finden Sie Informationen zum situationsbezogenen Fachgespräch mit Präsentation.
Wiederholung der Prüfung
Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Von bereits bestandenen Prüfungsfächern, die nicht länger als zwei Jahre gerechnet vom letzten Prüfungsversuch an zurückliegen, werden Sie automatisch befreit.
Beantragung einer Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnisses
Hier finden Sie das Formular zur Beantragung Ihrer Zweitschrift.
Gemäß Gebührenordnung der IHK Nürnberg für Mittelfranken erheben wir für die Ausstellung des gewünschten Dokuments eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro. Hierzu erhalten Sie nach Beantragung einen Gebührenbescheid. Nach Eingang des Betrages auf unserem Konto wird die Zweitschrift versandt.
Dokumente
- Prüfungstermine Industriefachwirte pdf | 129,9 kB 06.11.2014
- Zulassungsantrag Fachwirte pdf | 67,4 kB 24.04.2023
- Verordnung über die Prüfung Gepr. Industriefachwirt/in pdf | 75,2 kB 08.02.2021
- Informationen zur mündlichen Prüfung der Industriefachwirte pdf | 36,1 kB 25.08.2017
- Antrag auf Zweitschrift für Weiterbildungsprüfungen pdf | 80,1 kB 01.02.2019