Geprüfte/r Industriemeister/in Metall
Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §3 der Verordnung.
Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.
Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.
Anmeldeformular zur Prüfung
Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.
Beachten Sie, dass eine Anmeldung bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken nur für Teilnehmer möglich ist, deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mitelfranken liegt.
Hier finden Sie das
Anmeldeformular zur nächstmöglichen Erstprüfung. (Dieses Anmeldeformular kann nicht für Wiederholungsprüfungen verwendet werden.)
Sollten Sie Prüfung schon einmal abgelegt haben, verwenden Sie bitte das
Anmeldeformular für die nächstmögliche Wiederholungsprüfung/Wiederaufnahmeprüfung.
Wichtig für eine Wiederholung/Wiederaufnahme: Sollten noch Prüfungsergebnisse ausstehen, warten Sie diese bitte ab, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden. Sie haben in jedem Fall noch die Möglichkeit an der nächstmöglichen Prüfung teilzunehmen. Die Prüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der Sie die Prüfung begonnen haben.
Bitte beachten Sie hierzu den Anmeldeschluss. Anmeldeformulare für weitere Prüfungstermine gibt es aktuell noch nicht. Diese werden spätestens zwei Monate vor dem Anmeldeschluss hochgeladen.
Prüfungstermine
Hier finden Sie die
Prüfungstermine Basis Qualifikationen
Prüfungstermine Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit für den
- Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basis-Qualifikationen"
- 235,00 €
- Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
- Schriftlich 248,00 €
- Mündlich 100,00 €
Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet.
Hilfsmittel zur Prüfung
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK.
Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.
"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.
Zulässige Bearbeitungen sind:
- Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
- Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
- Unterstreichungen
- Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)
Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.
Wir bitten Sie von Fragen nach expliziten Büchern abzusehen. Wir bitten Sie, von Fragen nach einzelnen Gesetzestexten abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen. Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.
Gliederung der Prüfung
„Fachrichtungsübergreifende Basis Qualifikationen“
Am 1. Prüfungstag werden folgende Fächer abgelegt:
• Rechtsbewusstes Handeln
• Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
• Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Am 2. Prüfungstag werden folgende Fächer abgelegt:
• Betriebswirtschaftliches Handeln
• Zusammenarbeit im Betrieb
„Handlungsspezifische Qualifikationen“
• Zwei schriftliche Situationsaufgaben über die folgenden Handlungsbereiche
- Technik
- Organisation
• Situationsbezogenes Fachgespräch im Handlungsbereich Führung und Personal
Zulassungsvoraussetzung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Damit Sie diesen Prüfungsteil ablegen können müssen vorher folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Fachrichtungsübergreifende Basis Qualifikationen müssen abgelegt
– nicht bestanden – sein.
2. Der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (AdA-Prüfung) muss
vorliegen. D.h. eine Kopie vom AdA-Zeugnis.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Verordnung über die Prüfung.
Rücktritt von der Prüfung
Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich mitzuteilen. Dies ist auch per E-Mail möglich.
Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.
Bestehensregelung
Eine Voraussetzung zum Bestehen der Gesamtprüfung ist eine mindestens ausreichende Bewertung
(= 50 Punkte oder besser) in allen Prüfungsfächern des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen.
Zum Bestehen der Gesamtprüfung sind auch mindestens ausreichende Leistungen in allen Prüfungsfächern des Teils Handlungsspezifische Qualifikationen und der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (AdA-Prüfung) erforderlich.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Nach § 4 (8) der Verordnung ist im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basis-Qualifikationen“ eine mündliche Prüfung anzubieten, wenn Sie in nicht mehr als zwei Fächern zwischen 49 und 30 Punkte erreicht haben. Die Ergänzungsprüfung dauert ca. 20 Minuten pro Fach.
Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistung wird zusammengefasst. Die schriftliche Prüfungsleistung wird doppelt gewichtet.
Sollten Sie die mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestehen wird Ihnen eine Teilnahme zur schriftlichen Wiederholungsprüfung zum nächst möglichen Prüfungstermin ermöglicht, sofern es sich nicht um Ihren letzten Prüfungsversuch handelt.
Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation
In einem Vorbereitungszimmer bereiten Sie sich 45 Minuten auf das Prüfungsgespräch vor. Zu Beginn Ihrer Vorbereitung bekommen Sie eine schriftliche Aufgabenstellung. Für die schriftliche Aufgabenstellung erarbeiten Sie innerhalb der Vorbereitungszeit einen Lösungsvorschlag. Ihren Lösungsvorschlag erläutern und erörtern Sie dem Prüfungsausschuss. Dabei sollen Sie auch möglichst Präsentationstechniken einsetzen. Daher stehen Ihnen im Vorbereitungsraum weißes Papier für Visualizer, Pinnwandkarten sowie Flipchartpapier mit den jeweils dazugehörigen Stiften zur Verfügung.
Zur Erarbeitung des Lösungsvorschlags können Sie die gleichen Hilfsmittel wie in der schriftlichen Prüfung des Teils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ mitbringen. Eigenes Papier dürfen Sie nicht verwenden. Im Vorbereitungsraum steht Ihnen Schreibpapier zur Verfügung.
Für die Vorstellung des Lösungsvorschlages (Präsentationsdauer 10 bis 15 Minuten) und das damit verbundene Gespräch stehen Ihnen beim Prüfungsausschuss ungefähr 55 Minuten zur Verfügung. Die Aufgabenstellung und alle von Ihnen in der Vorbereitung erarbeiteten Unterlagen geben Sie nach der Prüfung dem Prüfungsausschuss.
Wiederholung der Prüfung
Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Von bereits bestandenen Prüfungsfächern werden Sie automatisch befreit, wenn Sie die Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung, antreten.