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Rechtsauskünfte

Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO)

 

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Ass. jur. Katja Berger

Ass. jur. Katja Berger

Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390

Seit dem 1. August 2018 benötigen Wohnimmobilienverwalter eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO.

Neben der Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter wurde auch auch Weiterbildungspflicht eingeführt. Der erste dreijähriger Weiterbildungszeitraum umfasst die Kalenderjahre 2018 bis 2020 (1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020).

Die Erlaubnis kann erst erteilt werden, wenn sämtliche Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt sind. Eine Entscheidung über den Antrag ist erst dann möglich, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen (z. B. das Führungszeugnis und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde, die direkt vom Bundesamt für Justiz an die zuständige Erlaubnisstelle versandt werden). Bitte planen Sie daher ausreichend Zeit für Ihr Erlaubnisverfahren ein.

Zuständig für die Erlaubniserteilung in Bayern ist – mit Ausnahme des IHK-Bezirkes Aschaffenburg – die IHK München für Oberbayern.

Information Internet-Impressum

Gewerbetreibende, die eine gewerberechtliche Erlaubnis besitzen, müssen im Impressum ihrer Firmen-Homepage u.a. die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Dies ist die IHK München für Oberbayern für folgende Gewerbetreibende mit Sitz in Mittelfranken: Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater und Immobiliardarlehensvermittler.

Die Anschrift der IHK München muss folgendermaßen im Online-Impressum angegeben werden: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.ihk-muenchen.de. Ein IHK-Merkblatt enthält alle weiteren Informationen zur richtigen Gestaltung des Internet-Impressums (u.a. Muster für die einzelnen Gewerbetreibenden).

Erlaubnisvoraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit
  • geordnete Vermögensverhältnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung

Antragsstellung und Mitteilungen von Änderungen

Die IHK München ist für Bayern (Ausnahme: IHK Aschaffenburg, s.o.) die zentrale Stelle für die Abwicklung des Erlaubnis- und die Registrierungsverfahrens in Bayern und stellt auf ihren Internetseiten die passenden Formulare zur Verfügung.

Berufspflichten

Neben der Erlaubnispflicht wurde zum 1. August 2018 eine Weiterbildungsverpflichtung für Wohnimmobilienverwalter und ihre bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit unmittelbar mitwirkenden Angestellten eingeführt. Konkretisierende Regelungen hierzu und weitere Berufspflichten für Wohnimmobilienverwalter sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.

Informationen zu Berufspflichten für Wohnimmobilienverwalter

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) (www.gesetze-im-internet.de)

 
 
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