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Reform der Gewerbesteuer vordringlich



Der Rechts- und Steuerausschuss der IHK hat sich in seiner letzten Sitzung mit den Reformüberlegungen zur Gewerbesteuer befasst. Nach Auffassung des Ausschusses ist eine Reform immer drängender. Die Gewerbesteuer ist nach wie vor eine bürokratische Sonderlast, die ausschließlich die gewerblichen Unternehmen zu tragen haben. Mängel der Verrechnungsregel führten für viele gewerbliche Personenunternehmen dazu, dass die Gewerbesteuer nicht in voller Höhe oder gar nicht neutralisiert wird, eine Belastung mit Gewerbesteuer also verbleibt.

Aus Sicht der IHK-Organisation ist die Reform der Gemeindefinanzen dringend notwendig. Nach jahrzehntelanger Erfahrung mit den Unzulänglichkeiten der Gewerbesteuer müsse die bessere Alternative vier Zielen genügen:

? Beseitigung der Zusatzbelastung der Gewerbetriebe,

? Verbesserung der Kalkulierbarkeit der Steuereinnahmen seitens der Kommunen,

? Sicherung des Bandes zwischen Wirtschaft und Kommunen sowie

? Steuervereinfachung.


Die Internationalisierung der Wirtschaft verlangt nach Auffassung des Ausschusses in Deutschland eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung. In aller Regel werde der Gewinn von ausländischen Unternehmen einmal mit einer Ertragssteuer belegt. Jede Reform der Gewerbesteuer, die eine Rückkehr zur Substanzbesteuerung bedeuten würde, scheide durch die damit verbundene, weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen deutscher Unternehmen von vornherein aus.

Aber auch als reine Ertragssteuer sei eine reformierte Gewerbesteuer nicht die erste Wahl, da sie – unabhängig von der Höhe der Gesamtsteuerbelastung - immer noch eine zusätzliche Steuer auf den Gewinn eines Unternehmens wäre, die es im internationalen Vergleich nirgendwo sonst gibt.

Eine Gemeindeeinkommensteuer wäre nach Ansicht der mittelfränkischen Steuerexperten ein ausgesprochen ambitionierter Reformansatz, insbesondere dann, wenn durch die Einbeziehung des Einkommensteueranteils der Gemeinden die föderale Finanzverteilung tangiert und letztlich eine grundlegende Reform der Finanzverfassung damit verbunden wäre.
IHK-Arbeitskreis macht Vorschläge

Die IHK-Organisation hat in einem Ad-hoc-Arbeitskreis erste Überlegungen für einen pragmatischen Zwischenschritt zu einer Gemeindeeinkommensteuer angestellt, falls sich im Verlauf der Arbeit der Kommission beim Bundesfinanzministerium (BMF) herausstellen sollte, dass sich eine so weit reichende Reform kurzfristig nicht verwirklichen lässt. Die im Detail noch weiterzuentwickelnden Überlegungen sehen zunächst eine Ausdehnung der Steuerpflicht auf drei bzw. vier der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuerrechts vor. In einem zweiten Schritt könnte die Steuerpflicht in Form eines Zuschlags auf alle sieben Einkunftsarten ausgedehnt werden (Gemeindeeinkommensteuer).


Der Ansatz in Stichworten:

1. Ausdehnung der Steuerpflicht auf alle Gewinneinkunftsarten des Einkommensteuerrechts (gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft). Zu überlegen wäre darüber hinaus der Einbezug der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern zur Umsatzsteuer optiert wurde.

2. Senkung der Messzahl auf das für eine aufkommensneutrale Lösung erforderliche Niveau.

3. Ausdehnung der pauschalen Anrechnungsmöglichkeit nach § 35 Einkommenssteuergesetz (EstG).

4. Verbesserung der Verrechnung gem. § 35 EStG u.a. durch Übertrag von Verrechnungsguthaben.

5. Überprüfung der Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften des geltenden Gewerbesteuergesetzes.

6. Abschaffung der Messzahlstaffel bei gleichzeitiger Anhebung des Freibetrags.

7. Aus Gründen der Vereinfachung Abschaffung des Betriebsausgabenabzugs; Kompensation für Personenunternehmen durch angemessene Erhöhung des pauschalen Anrechnungsfaktors und für Kapitalgesellschaften in einer Senkung der Messzahl.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2002, Seite 24

 
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