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Neue Gesetze gefährden Arbeitsplätze

„Die Neuregelung der Zeitarbeit wird Arbeitsplätze in der Branche vernichten.“ Dieses Fazit zieht Dr. Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des DIHK, aus einer Umfrage der IHK-Organisation bei 2 300 Kunden der Zeitarbeitsbranche. Die Kostensteigerungen, die mit dem so genannten „equal-treatment“-Prinzip auf deutsche Zeitarbeitsfirmen zukommen, verringerten die Attraktivität dieser Beschäftigungsform. Damit werde die Brückenfunktion der Zeitarbeit in den Arbeitsmarkt beschädigt.

Ab Januar 2004 müssen Zeitarbeitsfirmen ihre Beschäftigten in punkto Entgelt und sonstige Arbeitsbedingungen vergleichbaren Stammmitarbeitern des Entleihbetriebs grundsätzlich gleich stellen (equal-treatment). Abweichungen sind in der Regel nur zulässig, wenn sich die Höhe des Arbeitsentgelts nach einem Tarifvertrag für Arbeitnehmerüberlassung richtet. „Angesichts dieses gesetzlichen Korsetts können Tarifverträge jedoch allenfalls eine Verringerung der gesetzlich vorgegebenen Kostenbelastung bringen“, so Wansleben. Derzeit ist die Verteuerung der Dienstleistung Zeitarbeit noch nicht endgültig absehbar; je nach Qualifikation des Zeitarbeitnehmers ist nach Schätzungen aber mit Preissteigerungen um bis zu 20 Prozent zu rechnen.

Von den im Rahmen der DIHK-Erhebung befragten Unternehmen gaben 95 Prozent an, die Entleihung von Arbeitnehmern sei bei Kostensteigerungen oberhalb von zehn Prozent für sie betriebswirtschaftlich nicht mehr attraktiv. Kostensteigerungen von bis zu zehn Prozent halten dagegen immerhin noch 38 Prozent der Betriebe für tragbar. „Angesichts dieser Zahlen kommt auch den Tarifparteien eine große Verantwortung zu – nicht nur bei der Formulierung der Abschlüsse, sondern auch bei deren Anwendung im betrieblichen Alltag,“ so der DIHK-Hauptgeschäftsführer.

Das Problem: Die Unternehmen sehen angesichts der schwierigen Wirtschaftslage durch die Bank keinerlei Spielraum, höhere Kosten an die eigenen Kunden weiterzugeben. Zu großer Verunsicherung führen gerade bei kleinen Firmen auch die neuen Auskunftspflichten, die das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorsieht. 78 Prozent der Betriebe mit weniger als 15 Mitarbeitern geben an, dass sie dem Zeitarbeitsunternehmen keine Auskünfte über Entgelt und wesentliche Arbeitsbedingungen ihrer Stammbelegschaft erteilen möchten.

Als Alternative zur Zeitarbeit wollen 79 Prozent der Unternehmen auf Überstunden setzen. 23 Prozent der Befragten befürchten, Aufträge ablehnen zu müssen, und 27 Prozent denken über weitere Verlagerungen von Teilen der Produktion ins Ausland nach.

Das equal-treatment-Prinzip erweist sich damit nach Auffassung der IHK-Organisation als mittelstandsfeindlich. Die Politik müsse unbedingt gegensteuern. So sollte der equal-treatment-Grundsatz nur für eine Beschäftigung von mehr als sechs Monaten gelten. Entleihbetriebe mit weniger als 50 Beschäftigten sollten zudem von der Regelung gänzlich freigestellt werden.

Download der Studie „Zeitarbeit am Scheideweg“ unter www.dihk.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 07|2003, Seite 22

 
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